Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten: Sind Sie betroffen?
In Kürze
- Der Grenzwert für den zugelassenen Stickstoffdioxid-Ausstoß wird vor allem in Großstädte und Ballungszentren immer wieder überschritten.
- Die Hauptverursacher für den zu hohen Ausstoß sind Diesel-Fahrzeuge.
- In einigen Städten gibt es bereits Diesel-Fahrverbote. In vielen Städten ist es geplant.
- Im schlimmsten Fall dürfen Sie mit Ihrem Diesel nicht mehr in die Innenstadt fahren. Selbst, wenn Sie dort wohnen oder arbeiten.
- Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-1 bis Euro-5.
So gehen Sie vor
- Prüfen Sie in Ihrem Fahrzeugschein, welche Abgasnorm Ihr Fahrzeug hat.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt, ob ein Diesel-Fahrverbot besteht oder geplant ist, für welchen Bereich der Innenstadt es gilt und welche Ausnahmen gelten.
- Sind Sie von dem Diesel-Fahrverbot betroffen, können Sie – unter Angabe wichtiger Gründe – bei Ihrer Stadt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
- Kaufen Sie eine neues Fahrzeug, so wählen Sie eines mit einer nicht vom Abgasskandal betroffenen Abgasnorm oder einer anderen Antriebsart.
Wer ein Dieselfahrzeug besitzt, kann bereits jetzt, und künftig vermutlich noch mehr, von einem Fahrverbot in der Innenstadt betroffen sein. Das Diesel-Fahrverbot erstreckt sich auf immer mehr Innenstädte Deutschlands. Erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und welche Regelungen dazu gelten.
Inhaltsverzeichnis
1. Hintergrund der Diesel-Fahrverbote
Zum Schutz der Menschen und der Umwelt gibt es innerhalb der EU einen festgesetzten Grenzwert an Stickstoffdioxid (NO2). Dieser Stoff wird hauptsächlich von Verbrennungsmotoren und Befeuerungsanlagen mit Holz, Öl oder Kohle ausgestoßen. Er belastet die Luft und hat schädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und den Boden.
Die EU überwacht die Einhaltung der Grenzwerte und hat festgestellt, dass Deutschland den Grenzwert in der Vergangenheit immer wieder überschritten hat. Als Konsequenz hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Deutschland ist daher gezwungen, etwas gegen die hohe NO2-Belastung der Luft zu unternehmen.
Der Grenzwert wird in Deutschland vor allem in den Großstädten und Ballungszentren überschritten. Dies liegt insbesondere an den Diesel-Fahrzeugen, die viel NO2 ausstoßen und damit maßgeblich an der Grenzwertüberschreitung beteiligt sind. Um den Grenzwert künftig einhalten zu können, werden Großstädte daher künftig ein Diesel-Fahrverbot aussprechen müssen. In einigen Städten ist dies bereits geschehen und das Diesel-Fahrverbot gilt.
Hinweis: Weitere Maßnahmen geplant
Neben dem Diesel-Fahrverbot sind auch weitere Maßnahmen geplant. Dazu gehört die Förderung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen sowie die Umgestaltung der Kfz-Steuer.
Neben Deutschland sind auch andere Länder davon betroffen den Stickstoffdioxid-Ausstoß reduzieren zu müssen. In Frankreich soll ein Diesel-Fahrverbot im Jahr 2020 umgesetzt werden. Bisher gibt es dort einmal im Monat einen autofreien Sonntag innerhalb einer festgelegten Zone.
Welche Fahrzeuge sind vom Diesel-Fahrverbot betroffen?
Grundsätzlich entscheidet die jeweilige Stadt über die genauen Bedingungen des Fahrverbots. Diese legt die genaue Verbotszone fest und die betroffenen Abgasnormen. In der Regel sind alle Diesel-Fahrzeuge betroffen, welche die Abgasnormen 1 bis 5 haben.
In einigen Städten wurden zunächst die Euro-1 bis Euro-4-Diesel verboten. Über kurz oder lang wird die Regelung jedoch auch die relativ neuen Euro-5-Diesel-Fahrzeuge betreffen. Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-6 sind aktuell nicht betroffen.
Hinweis: Abgasskandal erschüttert Dieselfahrzeug-Besitzer
Um der geforderten Abgasnorm zu entsprechen, haben mehrere Hersteller betrügerische Autosoftware bei der Produktion neuer Dieselfahrzeugen eingesetzt.
Dies kam im Rahmen des sogenannten Abgasskandals ans Licht. Prüfen, ob Sie betroffen sind und was Ihre Rechte im Abgasskandal sind.
Ein Weg aus dem Abgasskandal kann für Sie sein, dass Sie den Widerrufsjoker ziehen und Ihr Widerrufsrecht beim Autokredit wahrnehmen. Unserer Partneranwälte von rightmart unterstützen Sie dabei. Auch wird ein VW-Softwareupdate angebote, dessen Für und Wider Sie abwägen sollten.
Wie können Sie Ihre Abgasnorm erkennen?
Obwohl bereits darüber diskutiert wird, lässt sich bisher nicht an einem Fahrzeug von außen erkennen, welche Abgasnorm vorliegt. Sie können dies nur in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) nachlesen. Unter Punkt 14.1 (Schlüsselnummer) der Zulassungsbescheinigung geben die letzten beiden Ziffern Aufschluss über die Abgasnorm.
letzte Ziffern der Schlüsselnummer | Schadstoffklasse / Abgasnorm |
---|---|
01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77 | Euro-1 |
25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 | Euro-2 |
30, 31, 36, 37, 42, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61 | Euro-3 |
32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70 | Euro-4 |
35A0 bis 35M0 | Euro-5 |
36N0 bis 36Y0 | Euro-6 |
00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 | andere Schadstoffklassen |
Hinweis: Umweltplakette hilft nicht weiter
Die am Fahrzeug angebrachte Umweltplakette ist nicht entscheidend. Diese zeigt die Zugehörigkeit zu einer Umweltgruppe bezüglich der Umweltzonen und nennt nicht die Abgasnorm des Fahrzeugs.
2. Diesel-Fahrverbot: Die konkrete Umsetzung
Die Umsetzung des Diesel-Fahrverbots innerhalb Deutschlands ist in vollem Gange. Einige Städte haben bereits Regelungen umgesetzt, in anderen sind sie in Planung oder es werden gerade anhängige Gerichtsverfahren geführt. Die Umsetzung ist daher noch von einer großen Dynamik geprägt und es wird sich noch einiges ändern.
- In welchen Städten gelten bereits Diesel Fahrverbote?
- Gibt es Ausnahmen?
- Wie wird die Einhaltung des Fahrverbots kontrolliert?
- Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
- Kann ich gegen das Diesel-Fahrverbot klagen?
In welchen Städten gelten bereits Diesel-Fahrverbote?
Es gelten bereits Fahrverbote in
- Berlin
- Hamburg
- Stuttgart
- Darmstadt
Es drohen Fahrverbote in
- Gelsenkirchen (Berufungsverfahren dauert an)
- Essen (Berufungsverfahren dauert an)
- Köln (Berufungsverfahren dauert an)
- Bonn
- Frankfurt (Gerichtsverfahren dauert an)
- Mainz
- Reutlingen
Die Grenzwerte sind auch in weiteren Städten überschritten, weshalb auch dort künftig Diesel-Fahrverbote infrage kommen können. (Stand März 2020)
Gibt es Ausnahmen?
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zum Diesel-Fahrverbot festgesetzt, dass das Fahrverbot verhältnismäßig sein muss. Daher gibt es auch gesetzliche Ausnahmen für:
- Fahrzeuge mit schwerbehinderten Menschen
- Krankenwagen
- Polizeifahrzeuge
- Bundeswehrfahrzeuge
- landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Oldtimer mit H-Kennzeichen
- nachgerüstete Fahrzeuge
Weitere Ausnahmen können die Städte selbst festlegen. Infrage kommen beispielsweise Anwohner, Gewerbetreibende, Handwerker, Taxiunternehmen oder Paketzusteller. Auch eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung zum Beispiel für Umzüge ist denkbar und muss bei der zuständigen Stadt beantragt werden.
Wie wird die Einhaltung des Fahrverbots kontrolliert?
Im Moment gestaltet sich die Kontrolle der verhängten Fahrverbote noch schwierig. Dies liegt vor allem daran, dass die Polizei nur durch einen Blick in den Fahrzeugschein die Abgasnorm des Diesel-Fahrzeugs erkennen kann. Eine Kontrolle ist entsprechend umständlich. Auch deshalb besteht der Wunsch nach einem äußerlichen Zeichen an Diesel-Fahrzeugen.
In Hamburg und Berlin kontrolliert die Polizei stichprobenartig die Einhaltung des Diesel-Fahrverbots. Es ist davon auszugehen, dass die anderen Städte dies vorerst ähnlich handhaben.
Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?
Wer sich nicht an das Diesel-Fahrverbot hält und in einer Stadt mit einem verbotenen Diesel-Fahrzeug erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für diese sind Verwarn- und Bußgelder vorgesehen. Wie hoch diese ausfallen, ist abhängig von der jeweiligen Städte-Regelung. In Berlin und Hamburg beträgt das aktuelle Verwarngeld für PKW 25 EUR. In Darmstadt wird ein Bußgeld inklusive Verwaltungsgebühr für insgesamt 108,50 EUR fällig.
Kann ich gegen das Diesel-Fahrverbot klagen?
Es ist durchaus möglich, gegen das Diesel-Fahrverbot zu klagen. Die Klage richtet sich dabei gegen die jeweilige Stadt, die das Diesel-Fahrverbot verhängt hat. Sie kann beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Klage muss ausreichend begründet werden. Sie müssen darlegen, warum das Diesel-Fahrverbot in Ihrem Fall unverhältnismäßig oder ungerechtfertigt ist.
In einigen Städten wie zum Beispiel Stuttgart sind bereits Klagen eingereicht worden. Eine Entscheidung steht zum Teil noch aus.
Hinweis: Klage gegen den Hersteller bei Täuschung
Gegen das Diesel Fahrverbot an sich, kann nur gegen die Stadt geklagt werden, die diese verhängt hat. Wurden Sie beim Autokauf jedoch bezüglich des NO2-Ausstoßes getäuscht, können Sie unter Umständen auch eine Klage gegen den Hersteller einreichen.
Das betrifft zum Beispiel die Kunden, die im Rahmen des VW-Skandals Einschränkungen und Wertverlust Ihres Diesel-Fahrzeugs in Kauf nehmen müssen.
3. Die Nachrüstung als Mittel gegen das Diesel-Fahrverbot
Damit die noch nicht allzu alten Diesel-Fahrzeuge weiterhin im vollen Umfang genutzt werden können, gibt es Nachrüstungen für Diesel der Euro-4 und Euro-5-Abgasnorm. Nachrüstungen sind technische Einbauten, welche den NO2-Austoß eines Fahrzeuges so reduzieren, dass dieser unterhalb der festgesetzten Grenze liegt.
Die Autoindustrie hat bereits erste Nachrüstungen zur Verfügung gestellt. Einige davon haben bereits Zulassungen erhalten. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Fahrzeughersteller, um zu erfahren, ob für Ihr Fahrzeug bereits eine Nachrüstung zugelassen oder zumindest geplant ist.
Welche Bedingungen muss die Nachrüstung erfüllen?
Damit die technische Nachrüstung auch zugelassen wird und das Diesel-Fahrverbot für das nachgerüstete Fahrzeug nicht mehr gilt, muss die Nachrüstung bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Mit der Nachrüstung darf das Fahrzeug den NO2-Grenzwert von 270 mg NO2/km nicht überschreiten.
- Die Nachrüstung muss bei Minusgraden bis zu minus sieben Grad einwandfrei funktionieren.
- Zudem muss eine Lebensdauer von fünf Jahren oder 100.000 km garantiert sein.