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Geld zurück im Dieselskandal: Sichern Sie sich jetzt Ihre Ansprüche!

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Betroffene Hersteller

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Erfolgschancen: Kostenlosen Ersteinschätzung gibt Aufschluss

Im Zuge einer kostenlosen Ersteinschätzung durch unsere Partneranwälte von rightmart erlangen Sie schnell Gewissheit darüber, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Erfahren Sie außerdem, wie es um Ihre Erfolgsaussichten bei einem Vorgehen gegen den Hersteller oder Verkäufer bestellt ist und in welcher Höhe sich mögliche Schadensersatzansprüche bemessen.

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Viele Betroffene haben bereits den Kaufpreis zurück erhalten!

  • Erfolgsquote vor Gericht überdurchschnittlich hoch (mehr als 60.000 Verfahren anhängig)
  • Kostenrisiko wird in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen
  • Mehr als 15.000 Fälle wurden bereits durch unsere Partneranwälte im Abgasskandal bearbeitet
  • Unterschiedliche Ansprüche sind möglich: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des vollen Kaufpreises bei Anrechnung von Nutzungsvorteilen (großer Schadensersatz), Geltendmachung eines Differenzausgleichs zwischen dem Kaufpreis und dem niedrigerem Wert bei Anschaffung (kleiner Schadensersatz)

Software-Update: Abhilfe mit Einbußen?

Die Automobilindustrie verpricht Abhilfe durch ein Software-Update. Handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme, raten unsere Partneranwälte davon ab. Zum einen können derartige Updates zu Rechtsverlusten führen. Zum anderen sind negative Konsequenzen für Ihr Fahrzeug nicht auszuschließen. Die Mandantinnen und Mandanten unserer Partneranwälte schildern:

  • Leistungseinbrüche beim Anfahren und Beschleunigen nach dem Schalten in einen höheren Gang
  • einen erhöhten Spritverbrauch
  • einen erhöhten Verbrauch von AdBlue
  • ein stetiges Ruckeln der Karosserie
Achtung: Wenn Sie bereits ein Software-Update haben durchführen lassen, mindert das nicht Ihre Chance auf Schadensersatz!

News im Dieselskandal

BGH im Abgasskandal: Bis zu 15 % Schadensersatz

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Unsere Partneranwälte kümmern sich um Ihre Rechte als Geschädigter

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Aus diesen Gründen sollten Sie jetzt im Abgasskandal handeln

  • Sie wurden betrogen und tragen einen wirtschaftlichen Schaden davon
  • Ihr Auto verliert enorm an Wiederverkaufswert
  • Bestehende und zukünftige Fahrverbote könnten die Nutzung Ihres Wagens einschränken
  • Ihre Ansprüche können im Laufe der Zeit verjähren, weshalb Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen sollten.

So setzen Sie Ihr Recht durch

Kostenlose Ersteinschätzung*

Unsere erfahrenen Partneranwälte von rightmart melden sich bei Ihnen und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten.

Vertretung durch unsere Partneranwälte*

Nach einer sorgfältigen Prüfung und positiver Prognose, setzen unsere Partneranwälte Ihre Rechte durch.

* Die Ersteinschätzung sowie die Vertretung erfolgt durch unsere Partneranwälte von rightmart, die Sie dazu gesondert mandatieren.

FAQs

Pauschal lassen sich keine Angaben dazu machen, wie hoch eine Entschädigung im Dieselskandal ausfällt. Ausschlaggebende Parameter sind in dem Kontext jedoch unter anderem: Baujahr, Kaufpreis, Kilometerstand zum Zeitpunkt des Kaufes und aktuell.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. März 2023 ein bedeutendes Urteil im Dieselskandal gefällt. Demnach genügt einfache Fahrlässigkeit vonseiten der Autobauer, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Der BGH hat sich dem mit einem Urteil am 26. Juni 2023 angeschlossen. Geschädigte Diesel-Haterinnen und -Halter haben damit gute Chancen auf Schadensersatz.

Grundsätzlich können Fahrzeugmodelle der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 betroffen sein. An bestimmten Baujahren festmachen, lässt sich das aber nicht. Es können ebenso Fahrzeuge betroffen sein, die 2012 oder 2013 gebaut wurden wie neuere Modelle.

Den Automobilherstellern wird vorgeworfen, die Abgaswerte verschiedener Dieselmodelle mit Hilfe von Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben. Amtliche Prüfstellen haben diesen Vorwurf mittlerweile bestätigt.

Mercedes, VW, Audi, Seat, Skoda, BMW, Porsche, Opel, Volvo. Bei diesen ist eine Klage also möglich, sofern der Motor betroffen ist. Diese Prüfung führen wir für Sie durch.

Ob Ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei vielen Fahrzeugmodellen handelt es sich nur um einen bestimmten Produktionszeitraum. Modell- und Motorbezeichnungen alleine geben keinen Aufschluss darüber. Wir haben für Sie eine Übersicht aller betroffenen Modelle erstellt.

Ist ein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet worden und Sie reagieren nicht darauf, kann die Stilllegung Ihres Fahrzeugs drohen. Handelt es sich allerdings um eine freiwillige Maßnahme, haben Sie die Wahl, ob Sie am Rückruf teilnehmen. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie unbedingt rechtliche Beratung einholen.

Nach der ersten Aufforderung Ihr Fahrzeug umrüsten zu lassen, haben Sie dafür 18 Monate Zeit. Sie können innerhalb dieses Zeitraums genau abwägen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und sich ggf. juristischen Rat dazu einholen.

Sofern Ihr Fahrzeug betroffen ist, haben Sie gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch kann auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet sein, auch großer Schadensersatz genannt. Sie bekommen den Kaufpreis, den Sie einmal für Ihr Fahrzeug bezahlt haben, abzüglich eines Wertersatzes für gefahrene Kilometer zurück. Im Gegenzug geben Sie Ihr manipuliertes Fahrzeug dem Hersteller zurück. Alternativ ist auch ein Differenzausgleich möglich, ein kleiner Schadensersatz. Damit wird die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert Ihres mangelhaften Fahrzeuges und dem Anschaffungswert ausgeglichen.

Leider ja. Es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie läuft ab dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis von der Manipulation Ihres Fahrzeuges erlangt haben.

Ja. Durch Bekanntwerden der illegalen Abschalteinrichtung in den Schummel-Dieseln ist deren Marktpreis drastisch gesunken. Hinzu kommt, dass diesen Autos bei Ausbleiben eines Software-Updates der Entzug der Zulassung droht. Daher ist Ihr Schaden keineswegs durch einen Verkauf behoben. Klagen nach dem Verkauf sind möglich und waren bereits erfolgreich.

Ja. Für die Frage nach Schadensersatz spielt es keine Rolle, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft haben. Entscheidend ist alleine, dass Ihnen beim Kauf des Autos nicht klar war, dass in dem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Schließlich konnten Sie vorher nicht wissen, dass der Gebrauchtwagen vom Dieselskandal betroffen war und haben somit zu viel bezahlt.

Dies ändert grundsätzlich nichts an Ihrem Schadensersatzanspruch. Auch in diesem Fall können Sie gegen den Hersteller vorgehen. In diesem Fall sollten Sie Sich jedoch durch einen spezialisierten Rechtsanwalt detailliert beraten lassen.

Auch wenn Sie aktuell keine Rechtsschutzversicherung haben, muss das erstmal nichts heißen. Denn entscheidend für einen Rechtsschutz ist, ob Sie zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses rechtsschutzversichert waren. Wenn dem so ist, besteht auch nach der Kündigung ein Rechtsschutzfall.

Betroffene Hersteller

Die Partneranwälte von rightmart

Torben Hendrik Kienast

Rechtsanwalt

Torben Hendrik Kienast Fokus als Rechtsanwalt liegt auf dem Abgasskandal. Er analysiert sämtliche Fallkonstellationen zu den verschiedenen Autoherstellern und bringt diese mit Hilfe der technischen Workflows der Kanzlei schnell und effizient zum gewünschten Ziel.

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