Über 4.000 Fälle geprüft!
Geld zurück für Schummel-Diesel: Jetzt Ansprüche sichern!
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- Erfahrene Anwälte im Abgasskandal
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Jetzt Ansprüche im Dieselskandal sichern!
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Betroffene Hersteller
Betroffene Hersteller
Neu: Motoren EA 288, EA 896 und EA 897 auch betroffen!
Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Volkswagen-Dieselskandal bekannt gewordenen EA 189, bei welchem damals Abschalteinrichtungen entdeckt wurden. Bei diesem Nachfolgemotor, ebenso wie bei den Motoren der Baureihe EA 896 und EA 897 kann sich eine Prüfung lohnen!
Erfahren Sie Ihre Erfolgschancen in einer kostenlosen Erstberatung
Nutzen Sie einfach die kostenlose Erstberatung unserer Partneranwälte von rightmart. Möchten Sie Ihre Erfolgschancen gerne vorab wissen? Reichen Sie Ihre Unterlagen ein – unsere Partneranwälte geben Ihnen eine Empfehlung, ob sich ihrer Einschätzung nach ein Widerruf für Sie lohnt. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung übernehmen diese Ihre Verhandlung mit der Gegenseite, sowie, wenn nötig, die gerichtliche Vertretung.
Geld-Zurück-Rechner
Nutzen Sie unseren Geld-Zurück-Rechner um zu wissen, wieviel Geld Sie für Ihren Diesel bekommen können.
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Viele Betroffene haben bereits den Kaufpreis zurück erhalten!
- Erfolgsquote vor Gericht überdurchschnittlich hoch (mehr als 60.000 Verfahren anhängig)
- Kostenrisiko wird in der Regel durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen
- Mehrere 1.000 Fälle im Rahmen des Abgasskandals wurden bereits überprüft
- Unterschiedliche Ansprüche: Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises, Rückgabe gegen Neuwagen, Schadensersatz für den Wertverlust, Rückabwicklung des Kaufvertrags durch Widerruf
Ihre Nachteile durch das Software-Update
Wir raten davon ab, ein Software-Update durchführen zu lassen, solange es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Software-Updates können zu Rechtsverlusten führen. Ebenso sind die Konsequenzen für Ihr Fahrzeug nicht absehbar. Unsere Mandanten schildern uns von zahlreichen negativen Erfahrungen:
- Leistungseinbrüche beim Anfahren und Beschleunigen nach dem Schalten in einen höheren Gang
- erhöhter Spritverbrauch
- der AdBlue Tank muss schneller wieder aufgetankt werden
- stetiges Ruckeln der Karosserie
Die Erfolgsquote? Besser denn je!
Urteile 2016
36
Urteile 2017
334
Urteile 2018
876
Anstieg der Urteile zu Gunsten der Verbraucher
2.333 %
Urteile 2016
36
Urteile 2017
334
Urteile 2018
876
Anstieg der Urteile zu Gunsten der Verbraucher
2.333 %
Machen Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal geltend. Andernfalls bleiben Sie am Ende allein auf dem Schaden sitzen.
News im Dieselskandal
Wir kümmern uns um Ihre Rechte als Geschädigter
Aus diesen Gründen sollten Sie jetzt im Abgasskandal handeln
- Sie wurden betrogen und tragen einen wirtschaftlichen Schaden davon
- Ihr Auto verliert enorm an Wiederverkaufswert
- Bestehende und zukünftige Fahrverbote könnten die Nutzung Ihres Wagens einschränken
- Ihre Ansprüche können im Laufe der Zeit verjähren, weshalb Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen sollten.
Quelle
AutoScout24.de
Zeitraum
Januar 2018 bis Februar 2019
Im Beispiel
Werteverlust gebrauchter Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 4 und 5
So setzen Sie Ihr Recht durch
Prüfen Sie, ob Ihr Auto betroffen ist
Übermitteln Sie uns Ihre Fahrzeugdaten inkl. Modell und Kaufjahr, damit wir Ihren Anspruch prüfen können. Jetzt Daten übermitteln und Ansprüche prüfen lassen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Unsere erfahrenen Partneranwälte melden sich bei Ihnen und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten.
Vertretung durch unsere Partneranwälte
Nach einer sorgfältigen Prüfung und positiver Prognose, setzen wir Ihre Rechte durch.
FAQs
Den Automobilherstellern wird vorgeworfen, die Abgaswerte verschiedener Dieselmodelle mit Hilfe von Abschalteinrichtungen manipuliert zu haben. Amtliche Prüfstellen haben diesen Vorwurf mittlerweile bestätigt.
Mercedes, VW, Audi, Seat, Skoda, BMW, Porsche, Opel, Volvo. Bei diesen ist eine Klage also möglich, sofern der Motor betroffen ist. Diese Prüfung führen wir für Sie durch.
Ob Ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei vielen Fahrzeugmodellen handelt es sich nur um einen bestimmten Produktionszeitraum. Modell- und Motorbezeichnungen alleine geben keinen Aufschluss darüber. Wir haben für Sie eine Übersicht aller betroffenen Modelle erstellt.
Ist ein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet worden und Sie reagieren nicht darauf, kann die Stilllegung Ihres Fahrzeugs drohen. Handelt es sich allerdings um eine freiwillige Maßnahme, haben Sie die Wahl, ob Sie am Rückruf teilnehmen. Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie unbedingt rechtliche Beratung einholen.
Wir raten davon ab, ein Software-Update durchführen zu lassen, solange es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt. Software-Updates können zu Rechtsverlusten führen. Ebenso sind die Konsequenzen für Ihr Fahrzeug nicht absehbar. Unsere Mandanten schildern uns zahlreich von negativen Erfahrungen:
- Leistungseinbrüche beim Anfahren und Beschleunigen nach dem Schalten in einen höheren Gang
- erhöhter Spritverbrauch
- der AdBlue Tank muss schneller wieder aufgetankt werden
- stetiges Ruckeln der Karosserie
Nach der ersten Aufforderung Ihr Fahrzeug umrüsten zu lassen, haben Sie dafür 18 Monate Zeit. Sie können innerhalb dieses Zeitraums genau abwägen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und sich ggf. juristischen Rat dazu einholen.
Sofern Ihr Fahrzeug betroffen ist, haben Sie gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ist auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet. Daher bekommen Sie den Kaufpreis, welchen Sie einmal für Ihr Fahrzeug bezahlt haben, abzüglich eines Wertersatzes für gefahrene Kilometer zurück. Im Gegenzug geben Sie Ihr manipuliertes Fahrzeug dem Hersteller zurück.
Leider ja. Es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie läuft ab dem Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis von der Manipulation Ihres Fahrzeuges erlangt haben. In der Regel haben Sie diese ab dem Anschreiben durch den Hersteller oder das Kraftfahrt-Bundesamt mit der Aufforderung zur Nachrüstung. Im Fall von zurückgerufenen Fahrzeugen der Marke Mercedes läuft diese Frist frühestens Ende 2021 aus. Warten Sie dennoch nicht zu lange. Jeder gefahrene Kilometer könnte für den Anstieg der zu entrichtenden Nutzungsentschädigung führen.
Ja. Durch Bekanntwerden der illegalen Abschalteinrichtung in den Schummel-Dieseln ist deren Marktpreise drastisch gesunken. Hinzu kommt, dass diesen Autos bei Ausbleiben eines Software-Updates der Entzug der Zulassung droht. Daher ist Ihr Schaden keineswegs durch einen Verkauf behoben. Klagen nach dem Verkauf sind möglich und waren bereits erfolgreich.
Ja. Für die Frage nach Schadensersatz spielt es keine Rolle, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Auto gekauft haben. Entscheidend ist alleine, dass Ihnen beim Kauf des Autos nicht klar war, dass in dem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Schließlich konnten Sie vorher nicht wissen, dass der Gebrauchtwagen vom Dieselskandal betroffen war und haben somit zuviel bezahlt.
Für Sie als Fahrzeughalter entstehen bei einer Nachrüstung in Form des Software-Updates keine Kosten. Es kann allerdings zu unabsehbaren Folgen wie einer niedrigen Lebenserwartung des Motors, erhöhtem Spritverbrauch oder auch zu einer Minderung des Wiederverkaufswertes führen.
Dies ändert grundsätzlich nichts an Ihrem Schadensersatzanspruch. Auch in diesem Fall können Sie gegen den Hersteller vorgehen. In diesem Fall sollten Sie Sich jedoch durch einen spezialisierten Rechtsanwalt detailliert beraten lassen.
Auch wenn Sie aktuell keine Rechtsschutzversicherung haben, muss das erstmal nichts heißen. Denn entscheidend für einen Rechtsschutz ist, ob Sie zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses rechtsschutzversichert waren. Wenn dem so ist, besteht auch nach der Kündigung ein Rechtsschutzfall.
Betroffene Hersteller
Betroffene Audi-Modelle
- A1
- A3
- A4
- A5
- A6
- A7
- A8
- Q2
- Q3
- Q5
- Q7
- Q8
- TT
- S4
- S5
- S6
- S7
- SQ5
- Und mehr.
Ihr Modell nicht dabei? Wir prüfen Ihren Anspruch gerne individuell und kostenlos.
Betroffene BMW-Modelle
- M5
- 7er
- Und mehr.
Ihr Modell nicht dabei? Wir prüfen Ihren Anspruch gerne individuell und kostenlos.
Betroffene Mercedes-Modelle
- C
- CLS
- E
- G
- GL
- GLC
- GLE
- GLK
- GLS
- ML
- S
- SLK
- SLC
- Sprinter
- V
- Vito
- Und mehr.
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Betroffene Opel-Modelle
- Insignia
- Zafira
- Und mehr.
Ihr Modell nicht dabei? Wir prüfen Ihren Anspruch gerne individuell und kostenlos.
Betroffene Porsche-Modelle
- Cayenne
- Macan
- Panamera
- Und mehr.
Ihr Modell nicht dabei? Wir prüfen Ihren Anspruch gerne individuell und kostenlos.
Betroffene SEAT-Modelle
- Alhambra
- Altea
- Arona
- Ateca
- Ibiza
- Leon
- Tarraco
- Toledo
- Und mehr.
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Betroffene Skoda-Modelle
- Fabia
- Karoq
- Kodiaq
- Octavia
- Rapid
- Roomster
- Superb
- Yeti
- Und mehr.
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Betroffene VW-Modelle
- Amarok
- Arteon
- Beetle
- Caddy
- CC
- Crafter
- Eos
- Golf
- Golf Sportsvan
- Jetta
- Passat
- Phaeton
- Polo
- Scirocco
- Sharan
- T-Roc
- T5 Multivan
- T6
- T6 Transporter
- Tiguan
- Touareg
- Touran
- Und mehr.
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Die Partneranwälte von rightmart
Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt
Dr. Philipp Hammerich verfügt über langjährige Erfahrung als Prozessanwalt. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Legal Tech-Kanzlei rightmart sowie Dozent für die Juristen- und Wirtschaftsprüferausbildung. Neben seinem Fokus auf das Straf- und Zivilrecht, ist er als Fachmann für Finanzen und Rechtsschutz der richtige Ansprechpartner für Sie.
Thorsten Köhn
Rechtsanwalt
Thorsten Köhn ist Leiter der Verkehrsrechtsabteilung und hat durch seine mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht umfassende Expertise im Bereich Automobil. Schon mehr als 2.500 Mandanten konnte er erfolgreich im Bereich Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeiten- und Gewährleistungsrecht beraten.
Katja Müller
Rechtsanwältin
Katja Müller ist als Rechtsanwältin auf zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere aus dem Abgasskandal und Verkehrsrecht, spezialisiert. Schon seit den Anfängen des Abgasskandals betreut sie ausschließlich Fälle aus diesem Bereich. Dank ihrer Erfahrung aus mehreren hundert Verfahren gegen zahlreiche Autohersteller ist sie die Richtige, um Ihre Interessen zu vertreten.
Die Partneranwälte von rightmart
Wir kümmern uns um Ihre Rechte als Geschädigter
Rufen Sie uns gerne an 0421 / 33 100 300