Ratgeber: EuGH-Urteil im Abgasskandal: Fahrlässigkeit rechtfertigt Schadensersatz

EuGH-Urteil im Abgasskandal: Fahrlässigkeit rechtfertigt Schadensersatz

Thorsten Köhn
Rechtsanwalt

In Kürze

  • EuGH folgt Anträgen des Generalanwalts Athanasios Rantos.
  • Chancen für Fahrzeug-Halter:innen auf vereinfachten Schadensersatz steigen.
  • BGH-Urteil entscheidend für deutsche Rechtsprechung im Abgasskandal.

So gehen Sie vor

  • Lassen Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
  • Warten Sie das BGH-Urteil ab, ehe Sie rechtliche Schritte einleiten.
  • Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung im Vorgehen gegen Ihren Autobauer.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein bedeutendes Urteil gefällt: Ein im Fahrzeug verbautes Thermofenster rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch für den bzw. die Halter:in. Von uns erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und was jetzt wichtig ist.

1. EuGH hebt Nachweispflicht auf

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spricht Käufer:innen von Fahrzeugen mit eingebauten Thermofenster in einem neuen Urteil einen vereinfachten Anspruch auf Schadensersatz zu. Im Klartext bedeutet das: Ist es aufgrund von Fahrlässigkeit zu Abgasmanipulationen gekommen, sind Autobauer zu Schadensersatz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden verpflichtet. Vorsatz muss nicht länger nachgewiesen werden.

Wenngleich das Urteil geprellte Fahrzeug-Halter:innen klar auf der Siegerseite positioniert – die Zeit, Klage einzureichen, ist noch nicht gekommen. Wir erläutern Ihnen auch, warum.

Verfahren gegen Mercedes Stein des Anstoßes

Ein Verfahren gegen den Stuttgarter Autobauer Mercedes-Benz brachte den Stein ins Rollen: Das Landgericht (LG) Ravensburg hatte darüber zu entscheiden, ob Mercedes aufgrund des Einbaus eines Thermofensters zu Schadensersatz verpflichtet ist.

Hinweis: Thermofenster

Thermofenster regulieren die Abgasreinigung in Fahrzeugen bei bestimmten Außentemperaturen. Die Autobauer beriefen sich bei der Verwendung bislang auf eine Motorschutzfunktion. Während der EuGH diese Argumentation bereits in einem Urteil vom Tisch gefegt hat, steht ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) noch aus.

Außerstande, ein Urteil zu fällen, holten sich die Ravensburger Richter:innen den EuGH ins Boot. Das oberste europäische Gericht sollte klären, ob sich Mercedes mit der Verwendung des Thermofensters haftbar gemacht hat. Dementsprechend folgte eine Einschätzung des Generalanwalts Athanasios Rantos.

In seinen Schlussanträgen (Az. C-100/21) stellt Rantos unmissverständlich klar: Bereits ein fahrlässiger Verstoß gegen die Verordnung Nr. 715/2007 (Verordnung über Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich Emissionen) genügt, um Schadensersatz gegen die Hersteller zu begründen. Der Nachweis einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung ist seiner Auffassung nach nicht länger erforderlich. Dem schloss sich nun der EuGH in seinem Urteil an.

2. EuGH-Urteil mischt gesamte Automobilbranche auf

Wenngleich im ursprünglichen Verfahren Mercedes im Mittelpunkt stand: Das EuGH-Urteil mischt die gesamte Automobilbranche auf. Immerhin verbauen auch andere Hersteller Thermofenster in ihren Fahrzeugen. Neben den Branchenriesen wie VW, Mercedes, Fiat, Audi und Co. auch diejenigen, die bislang eher unter dem Radar liefen: BMW, Peugeot und Renault, um Beispiele zu nennen.

Dabei ruhten sich die Fahrzeugbauer alle auf der Ausflucht aus, dass Thermofenster dem Motorschutz dienten. Die Toleranz des BGH gegenüber dieser Auffassung hat das begünstigt.

3. Auswirkungen des EuGH-Urteils auf deutsche Rechtsprechung

Aktuell geht der BGH davon aus, dass allein die Verwendung eines Thermofensters nicht ausreicht, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Mindestens muss eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung nachweislich vorliegen. Das EuGH-Urteil dürfte diese Auffassung kippen.

Da aber für deutsche Verbraucher:innen die Rechtsprechung des BGH entscheidend ist, ist unsere Empfehlung eindeutig: Warten Sie mit rechtlichen Schritten gegen Ihren Autobauer noch ab. Das Urteil des BGH ist für den 8. Mai angekündigt. Je nach Entscheidung werden gezielte Strategien für ein Vorgehen festgelegt – das Risiko, vor Gericht zu scheitern, wird somit minimiert.

Auswirkungen auf Mercedes-Rechtsprechung im Abgasskandal

Dass das Urteil aber direkten Einfluss auf die Rechtsprechung des LG Ravensburg hinsichtlich des konkreten Verfahrens um Mercedes-Benz nehmen wird, scheint indes unstrittig. Immerhin waren es die Ravensburger Richter:innen, die den EuGH um eine höchstrichterliche Entscheidung gebeten haben.

Die Erfolgsaussichten für Mercedes-Halter:innen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, steigen damit enorm. Der Stuttgarter Autobauer rühmte sich lange selbst mit hohen Erfolgsquoten vor Gericht. Eigenen Angaben zufolge blieben 95 % aller Klagen gegen Mercedes-Benz erfolglos. Ob nach dem BGH-Urteil daran festgehalten werden kann? Mindestens fraglich!

4. BGH-Urteil – eine Einschätzung

Die bisherige Auffassung des BGH ist durch das EuGH-Urteil nicht länger haltbar – die deutschen Richter:innen stehen unter Zugzwang. Ob aber auch sie zu einer derart klaren Entscheidung kommen, darf bezweifelt werden. Wir erwarten vielmehr, dass der BGH die Sache zur weiteren Aufklärung an die jeweiligen Oberlandesgerichte zurückweist und sich daraus schließlich unterschiedliche Rechtsprechungen ergeben.

Bleibt Fahrzeug-Halter:innen jetzt nur abwarten?

Auch wenn wir Ihnen dazu raten, noch keine rechtlichen Schritte einzuleiten – eine Einschätzung über Ihre Möglichkeiten sollten Sie dennoch in Anspruch nehmen. Unsere Anwältinnen und Anwälte nehmen sich dem gerne an. Zudem prüfen wir, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

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5. Ihre Möglichkeiten bis zum BGH-Urteil

Ungewissheit ist kein schönes Gefühl – das verstehen wir. Nutzen Sie unseren Service, um sich:

  1. Klarheit zu verschaffen
  2. stets in Sachen Abgasskandal auf dem Laufenden zu sein

Wissen Sie nicht, ob auch in Ihrem Fahrzeug ein Thermofenster verbaut ist und sich daraus ggf. Schadensersatzansprüche für Sie ergeben? Finden Sie es heraus und nutzen Sie unseren Prüfer.

Betroffenheits-Check Thermofenster

Sie kennen die Fakten und wissen, dass Ihr Fahrzeug über ein Thermofenster verfügt? Dann empfehlen wir Ihnen unseren News-Service. Wir informieren Sie über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Haftbarkeit der Autobauer im Abgasskandal.

Es lohnt sich in zweierlei Hinsicht:

  • Sie erfahren umgehend, wenn der BGH zu einem Urteil gekommen ist.
  • Sie erhalten eine Handlungsempfehlung zu einem möglichen Vorgehen gegen Ihren Fahrzeugbauer.