Warum sich eine Klage gegen VW jetzt erst recht lohnt
Nach wie vor fordern viele Dieselfahrer vor den Gerichten die Rückzahlung des Kaufpreises oder Schadensersatz für ihre manipulierten Volkswagen-Fahrzeuge mit dem sogenannten Schummel-Motor Typ EA 189. Die Erfahrung unserer Partneranwälte aus zahlreichen Klagen gegen VW und andere Autokonzerne zeigt, dass sich eine Klage nach wie vor lohnt. Daran ändern auch Medienberichte nichts, in denen über die Verjährung der Ansprüche spekuliert wird.
Ihre Ansprüche bleiben bestehen
In einem aktuellen Hinweisbeschluss des Oberlandesgericht München sollen nun 45.000 Ansprüche von Opfern des Dieselskandals bereits verjährt sein. Aber Achtung: Wie viele Verbraucherschützer auch sind wir der Überzeugung, dass die Ansprüche im Abgasskandal Bestand haben und Verbraucher ihre Rechte durchsetzen sollten. Schließlich ist die Frage der Verjährung bis zu einem endgültigen Urteil des Bundesgerichtshofs völlig offen.
Lassen Sie sich aber nicht zu viel Zeit – denn am 31.12.2019 verfristen tatsächlich die ersten Ansprüche!
Kein Risiko bei Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, gehen Sie bei einer Klage gegen VW ohnehin kein finanzielles Risiko ein. Das heißt für Sie: Sie haben nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen. Fragen Sie dazu einfach Ihre Versicherung vorab nach einer Deckung der anfallenden Kosten.
Verbraucherschützer und Anwälte stufen Entscheidung des OLG als falsch ein
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist umstritten. Verbraucherschützer sowie die Anwälte der Opfer des Dieselskandals stufen Beschluss des Oberlandesgerichts als sehr fragwürdig ein. Auch viele Gerichte entschieden in vergleichbaren Fällen deutlich anders, als die Richter in München. Daher lohnt es sich nach wie vor eine Klage einzureichen.
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