14. Februar, 2020

Autokredit-Widerruf beschäftigt nun den EuGH

Das Landgericht Ravensburg hat für eine Sensation gesorgt: Im Streit um falsche Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen hat das LG nun den EuGH angerufen, um unklare Punkte entscheiden zu lassen. In der Vergangenheit stellten sich die Luxemburger Richter oft auf die Seite der Verbraucher.

Widerrufsjoker hilft Kunden im Abgasskandal

Im Dieselskandal versuchen die großen Autobauer, sich aus ihrer Verantwortung zu ziehen und entschädigen Kunden selten ohne ein Klageverfahren. Für viele Verbraucher hat das deutsche Vertragsrecht jedoch ein lukratives Hintertürchen eröffnet: Falsche Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen. Die Verbraucheranwälte argumentierten, ein Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht gemäß § 314 BGB fehle.

Dieser fehlende Hinweis ermöglicht Verbrauchern, sich vorzeitig aus ihren Darlehensverträgen zu lösen – und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Möglichkeit hat eine regelrechte Welle von Verbrauchern ausgelöst, die ihren Immobilien- oder Autokredit widerrufen.

Hinweis: Welche Autokreditverträge können Käufer widerrufen?

Der Widerrufsjoker greift für Autokredite, die ab dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Auch Leasingverträge sind betroffen. Dabei ist es egal, für welche Marke oder für welches Modell Sie einen Kreditvertrag abgeschlossen haben.

Rückabwicklung von Kaufverträgen

Wurde der Vertrag bei einer Autobank geschlossen, musste bei einem erfolgreichen Darlehensvertragswiderruf auch der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückabgewickelt werden. Das bedeutete für die Kunden: Sie waren mit der Rückabwicklung ihr Auto los und bekamen den vollen Kaufpreis zurückerstattet.

Deutsche Gerichte haben in solchen Fällen unterschiedlich geurteilt, sodass Verbraucher noch keine Rechtssicherheit hatten. Im November 2019 allerdings jubelten die Banken über ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Lasten der Verbraucher: Die Widerrufsbelehrungen in den Verträgen seien ordnungsgemäß, eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich (Az.: XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19).

LG Ravensburg schaltet den EuGH ein

Nun aber hat das Landgericht Ravensburg in einem ähnlich gelagerten Fall (Az: 2 O 315/19) den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Damit könnte es sein, dass der EuGH den BGH korrigiert. Im konkreten Fall geht es um einen Autokredit bei der VW-Bank. Der Kunde wollte durch Widerruf sein Auto an Volkswagen zurückgeben.

Das LG Ravensburg will nun offene Punkte vom EuGH klären lassen. Der EuGH soll entscheiden, ob in den Kreditverträgen falsche Angaben zu Verzugszinsen, Vorfälligkeitsentscheidungen und zum Vorgehen im Fall der Kündigung enthalten sind.

Wie die Entscheidung aussehen wird, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit allerdings urteilten die Luxemburger Richter oft verbraucherfreundlich. Sie könnten so Millionen Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, aus unattraktiven Darlehensverträgen auszusteigen.

Quellen:

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