Erstes Diesel-Urteil gegen BMW
Auch BMW hat Dieselkunden mit illegalen Abschalteinrichtungen betrogen. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil am 31. März festgestellt. Das Düsseldorfer Urteil ist das erste Urteil in Deutschland, das solche Manipulationen auch bei BMW bestätigt.
LG Düsseldorf: Vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung
Das Unternehmen habe den Fahrzeugbesitzer “in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich geschädigt,” heißt es in dem Urteil. BMW muss dem Käufer nun einen Großteil des Kaufpreises von rund 21.000 EUR zurückerstatten.
Der Mann hatte den Wagen im Mai 2017 gebraucht gekauft und durfte zu Recht davon ausgehen, dass er ein “wertstabiles und technisch einwandfreies Fahrzeug, welches nicht über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt” kauft.
Fahrzeug mit Thermofenster ausgestattet
Der Kunde trat 2019 vom Kaufvertrag zurück und begründete den Schritt damit, dass das Fahrzeug mit einem sogenannten “Thermofenster” ausgestattet ist – also mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das sah das Gericht genauso.
Hinweis: Was machen Abschalteinrichtungen?
Abschalteinrichtungen schalten die Abgasnachbehandlung bei Dieselmotoren ab. Das passiert in Abhängigkeit von der Außentemperatur. Ist es zu warm oder zu kalt, funktioniert die Nachbehandlung nicht mehr oder wird heruntergefahren. Das soll den Motor oder bestimmte Motorteile schützen.
BMW hält Urteil für falsch
BMW argumentiert hingegen, der Einsatz des Thermofensters sei notwendig und legal. “Wir halten das Urteil für falsch,” teilten die Autobauer mit. “Eine gezielt zur Manipulation von Abgasemissionen und damit unerlaubte Abschalteinrichtung wird bei Fahrzeugen der BMW Group nicht verwendet.” BMW hat beim Oberlandesgericht Düsseldorf bereits Berufung eingelegt.
Die Autoindustrie argumentiert, Thermofenster seien laut EU-Verordnung 715/2007 zulässig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll Ende April ein Gutachten zu dem Thema vorlegen. Dieser Termin wurde aber schon mehrmals verschoben.
Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Az.: AZ 7 O 67/19
- Bayerischer Rundfunk