BGH: Verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal erwartet
Am 5. Mai 2020 hat sich erstmals der Bundesgerichtshof mit einer individuellen Schadensersatzklage eines VW-Dieselkäufers beschäftigt. Ein Urteil wurde noch nicht verkündet. Allerdings deutet sich bereits eine verbraucherfreundliche Entscheidung an. Klagen lohnt sich daher jetzt erst recht.
Individualklage gegen VW nach wie vor möglich
Rund 235.000 VW-Kunden haben bis zum 30. April 2020 einem Vergleich mit Volkswagen zugestimmt. VW hatte die Frist zuvor um zehn Tage verlängert. Mit Ablauf der Frist schwindet jedoch keinesfalls die Möglichkeit, sich als Betroffener des Abgasskandals gegen VW zu wehren. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Individualklage. Viele Gerichte innerhalb Deutschlands haben bereits zu Gunsten der Verbraucher geurteilt.
Achtung: Mehrere Klagen sind nicht möglich
Teilnehmer der Musterfeststellungsklage, die dem Vergleich mit VW zugestimmt haben, können keine Individualklage zusätzlich einreichen.
VW-Kunde fordert vollen Kaufpreis zurück
Im aktuell vor dem BGH verhandelten Fall geht es um einen im Jahr 2014 gekauften VW-Sharan. Der Kläger kaufte das Fahrzeug gebraucht für 31.490 EUR. Nachdem im Jahr 2015 der Skandal rund um die Abgasmanipulation öffentlich wurde, reichte der Geschädigte Klage ein. Er forderte den vollen Kaufpreis nebst Zinsen von Volkswagen zurück. Das Landgericht wies die Klage zunächst ab.
OLG entscheidet zu Gunsten des Klägers
Das Oberlandesgericht hingegen verurteilte Volkswagen dazu, dem Kläger 26.616,10 EUR nebst Zinsen gegen Übergabe des Fahrzeugs zu erstatten. Nach Angaben des Gerichts ergab sich der Anspruch aus dem Kaufpreis, abzüglich der vom Kläger gezogenen Nutzung. Neben VW reichte auch der Kläger Revision ein. Er verlangte nach wie vor die Erstattung des vollen Kaufpreises. So gelangte der Fall schließlich zum Bundesgerichtshof.
BGH Entscheidung soll zeitnah folgen
Noch wurde kein Urteil (Az.: VI ZR 252/19) verkündet. Die Richter haben jedoch angedeutet, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen wird. Zeitnah sollen betroffene Kunden erfahren, ob sie ihre Fahrzeuge an den Hersteller zurückgegeben dürfen und wie hoch die Rückerstattung dafür ausfallen wird.
Möglich ist eine Rückerstattung des ursprünglichen Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Alternativ könnte es auch die Möglichkeit geben, das Fahrzeug weiter zu nutzen und eine Entschädigung zu erstreiten.
Signalwirkung für sämtliche Gerichte
Nach wie vor gibt es im Dieselskandal kein Grundsatzurteil. Dennoch wird das Urteil des BGHs wegweisend für die folgenden Verhandlungen sein. Es ist anzunehmen, dass sich die Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte in Zukunft an der Entscheidung orientieren werden. Damit ist das Urteil als eine Art Meilenstein zu betrachten, welches Auswirkungen auf viele tausende Individualklagen haben könnte.
Hinweis: Weitere Verhandlungen bisher für Juli geplant
Schon im Juli wird sich der BGH mit drei weiteren Fällen in der Sache auseinandersetzen. In den Verhandlungen soll es sich um die VW-Modelle Passat, Tiguan und Golf handeln.
Quellen: