25. Mai, 2020

BGH urteilt im Dieselskandal

Die Schadensersatzklage ist “überwiegend erfolgreich”, heißt es nüchtern in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs. Für Dieselbesitzer ist das ein Meilenstein. Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat jetzt das höchste deutsche Gericht in der Sache entschieden.

BHG-Urteil ist ein Sieg für die Verbraucher

Nun steht es fest: Der Kläger, Besitzer eines gebrauchten VW-Diesels, hat wegen der Motormanipulationen des Autobauers Anspruch auf Schadensersatz gegen VW. Insgesamt ist das Urteil ein Sieg für die Verbraucher und stärkt Ihre Rechte im Abgasskandal enorm.

Die wichtigsten Punkte aus dem Urteil:

  • VW hat unzulässige, illegale Motoren verkauft. Der Einbau einer Abschalteinrichtung gilt als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB.
  • Der Kunde kann gegen Rückgabe des Fahrzeuges die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. VW hatte bisher argumentiert, der Konzern habe gar keine Vertragsbeziehung zum Käufer, könne also auch nicht haftbar gemacht werden. Das Argument ließ der BGH nicht gelten.
  • Der Kunde muss Nutzungsersatz leisten. Der Kläger hatte den vollen Kaufpreis zurückverlangt. Den bekommt er aber nicht, sondern muss sich eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Hinweis: Nutzungsersatz berechnen

Der Nutzungsersatz berechnet sich nach einer festen Formel aus den gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Lebensdauer des Fahrzeugs. Nutzen Sie unseren Rechner, für eine Orientierung, wie hoch der Nutzungsersatz für Ihr Fahrzeug ausfallen könnte.

  • Der Schaden ist nicht mit einem Software-Update behoben, sondern der Schaden ist schon bei Vertragsschluss entstanden. VW hatte vorgebracht, dass dem Käufer gar kein Schaden entstanden sei – er hätte sein Auto ja immer voll nutzen können. Auch diesem Argument folgten die Richter nicht.

Schadensersatz gegen Rückgabe des Autos

Die untergeordneten Gerichte werden sich an der Rechtsprechung des BGH orientieren und nun mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls verbraucherfreundlich urteilen. Diese Entscheidung wird die Rechtsprechung zum Dieselskandal an allen deutschen Gerichten beeinflussen. Nach Angaben von VW laufen derzeit noch 60.000 Verfahren gegen den Autobauer. VW will diesen Klägern Einmalzahlungen anbieten.

Wer allerdings bisher noch nicht geklagt hat, könnte trotz des verbraucherfreundlichen Urteils Schwierigkeiten bekommen, um seine Ansprüche geltend zu machen. Zunehmend wird hier die Verjährung problematisch. Dies ist rechtlich noch umstritten, so dass Verbraucher unbedingt ihren Fall anwaltlich prüfen lassen sollten.

Quellen:

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