8. April, 2020

Diesel-Musterfeststellungsklage: Die Frist läuft ab

Nach langen Verhandlungen haben VW und die Verbraucherzentrale Anfang März endlich einen Vergleich in der Musterfeststellungsklage geschlossen. VW stimmte zu, 830 Millionen EUR für Entschädigungen zur Verfügung zu stellen. 260.000 Verbraucher bekamen in der Folge von VW ein Vergleichsangebot zwischen 1.350 und 6.250 EUR.

Verbraucher können sich bis zum 20. April entscheiden

Der Großteil der berechtigten Kunden hat sich inzwischen bei VW gemeldet. 231.000 Registrierungen auf der eigens eingerichteten Internetplattform zählt man dort, rund 140.000 Diesel-Käufer haben das Angebot bereits angenommen. VW hat nach eigenen Angaben schon 50.000 Fälle geprüft und will nun ab dem 05. Mai erste Zahlungen leisten.

Noch bis zum 20. April haben die Betroffenen Zeit, um über ihr weiteres Vorgehen zu entscheiden. Sie können das Angebot von einem unabhängigen Anwalt prüfen lassen. Die Kosten dafür übernimmt VW bis zu einer Höhe von 190 EUR.

Vergleich oder Individualklage lukrativer?

Wer ein Angebot bekommen hat, kann das entweder annehmen oder ausschlagen. Wer sich gegen das Angebot entscheidet, kann dann selbst gegen VW klagen und hoffen, so eine höhere Entschädigung zu bekommen. Je nach der individuellen Situation kann es sich durchaus auch lohnen, eine Individualklage zu erheben.

Das Modell, das Baujahr und der Kilometerstand haben Einfluss darauf, ob es sinnvoll ist, das Angebot anzunehmen. Auch ob jemand sein Auto behalten möchte oder nicht, spielt eine Rolle. Kunden sollten sich gründlich überlegen, ob sie das Angebot annehmen wollen. Eine unabhängige Bewertung von einem spezialisierten Anwalt kann dabei eine wichtige Entscheidungshilfe sein.

Quellen:

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