22. September, 2020

EU will strengere Regeln für Abgastests auf der Straße

Seit dem Dieselskandal müssen Autos Abgastests auf auf der Straße bestehen. Mobile Messungen sind aber ungenau – so dass Grenzwert-Überschreitungen bisher erlaubt waren. Das will das EU-Parlament jetzt ändern, indem es den sogenannten Konformitätsfaktor abschafft. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

EU schaltet sich bei Abgasregeln immer stärker ein

Der Dieselskandal hat auf gesetzgeberischer Seite bislang vor allem nationale Regierungen beschäftigt. Immer mehr schaltet sich aber inzwischen auch die EU ein. Vor einigen Wochen verkündete Industriekommissar Thiérry Breton, dass die EU-Kommission nun auch Rückrufe auslösen und Geldstrafen verhängen kann. Das EU-Parlament will nun neue Regeln für Abgastests festlegen.

Abgastests für Typgenehmigungen dürfen EU-weit jetzt schon nicht mehr nur unter Laborbedingungen erfolgen. Die EU schrieb den Mitgliedsstaaten vor, Abgastests unter realen Fahrbedingungen vorzunehmen. Das Problem dabei: Messungen auf der Straße sind nicht so genau wie Messungen im Labor.

Hinweis: Abgasskandal begann mit Betrug bei Abgastests im Labor
Mit den Abgastests unter Laborbedingungen hatte 2015 der Dieselskandal begonnen. Der VW-Konzern musste zugeben, dass er in seinen Fahrzeugen eine illegale Software verbaut hatte. Die Software erkannte, wenn sich ein Wagen auf dem Prüfstand befand. Dann wurden die Abgase stärker gefiltert als im normalen Straßenverkehr.

Konformitätsfaktor soll eigentlich nur Ungenauigkeiten ausgleichen

Die ungenauen Messungen hätten also theoretisch dazu führen können, dass Autos die Tests nicht bestehen, obwohl sie eigentlich die Grenzwerte einhalten. Um das zu vermeiden, wurde ein sogenannter Konformitätsfaktor eingeführt. Der eigentliche Grenzwert wird mit dem Konformitätsfaktor multipliziert. Das Ergebnis ist dann der tatsächlich geltende Grenzwert.

Hinweis: So wird mit dem Konformitätsfaktor gerechnet
Stickoxid-Grenzwert: 80 Milligramm/km
Konformitätsfaktor bis Ende 2020: 2,1
Neuer Grenzwert bei mobilen Messungen: 80 Milligramm/km*2,1 = 168 Milligramm/km

Der Umweltverband Transport & Environment gibt an, dass dieser Konformitätsfaktor erlaubt, den Stickoxid-Grenzwert deutlich zu überschreiten. Bis Ende des Jahres betrage der Faktor 2,1. Das bedeutet, dass es bei Messungen auf der Straße zulässig ist, wenn Fahrzeuge mehr als das Doppelte des eigentlichen Grenzwertes für Stickoxide erreichen. Ab 2021 liegt der Konformitätsfaktor bei 1,43. Fahrzeuge dürfen dann bei Messungen auf der Straße also 43 % mehr Stickoxid ausstoßen als eigentlich erlaubt, also 143 Milligramm/km statt der regulären 80 Milligramm/km.

Sind Sie vom Dieselskandal betroffen?

Quellen:

  • AFP

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