Musterfeststellungsklage: Frist verlängert
Eigentlich sollte die Frist der Musterfeststellungsklage mit dem Ablauf des gestrigen Tages enden. Nun gab Volkswagen eine Fristverlängerung bis zum 30. April bekannt.
VW bekundet großes Interesse der Kunden an dem Vergleich
Im bisherigen Abgasskandal einigte sich VW bisher mit rund 200.000 Besitzern von Dieselfahrzeugen auf einen Vergleich. Ursprünglich hatten Kunden bis zum gestrigen Tag Zeit, das Vergleichsangebot anzunehmen. Nun wurde die Frist für weitere Anträge verlängert. Volkswagen begründete die Verlängerung mit dem großen Interesse der Kunden.
Bis einschließlich 30. April können sowohl Neuregistrierungen wie auch die Ergänzung fehlender Unterlagen vorgenommen werden.
Achtung: Wer die Musterfeststellungsklage akzeptiert kann nicht mehr klagen
Wer den ausgehandelten Rahmenvergleich im Musterfeststellungsverfahren akzeptiert, kann nicht zusätzlich in einem späteren Verfahren gegen VW klagen.
Vergleichszahlungen sollen in Kürze gezahlt werden
Ab dem 5. Mai 2020 soll den Kunden die Vergleichszahlung überwiesen werden. 200.000 Vergleichsannahmen will das Unternehmen umgehend versenden. Weitere 21.000 Fälle seien nach Angaben des Konzerns noch in der Prüfung. Durch die Fristverlängerung werden noch weitere Vergleichsannahmen erwartet.
Hinweis: Vergleichszahlungen variieren
Je nach Automodell, Kilometerstand und Alter des Fahrzeugs erhalten die Kunden zwischen 1.350 und 6.300 Euro.
Für Volkswagen ist die Tatsache, dass bereits zahlreiche Kunden das Vergleichsangebot angenommen haben, ein Indiz dafür, dass diese das Angebot als fair empfinden.
Möglichkeit der individuellen Klage bleibt bestehen
Auch nach dem 30. April ist es für Betroffene möglich, gegen Volkswagen zu klagen. Wer sich nicht der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, kann eine Individualklage erheben. Die Entscheidung, dies zu tun oder doch dem Vergleichsangebot zuzustimmen, müssen Sie nicht allein treffen. Sie haben die Möglichkeit, sich Hilfe von einem fachkundigen Rechtsanwalt einzuholen.
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