14. Februar, 2020

OLG Schleswig: Kauf von Skandal-Diesel erfolgt auf eigenes Risiko

Wer weiß, dass ein Gebrauchtwagen vom Dieselskandal betroffen ist und sich trotzdem für einen Kauf entscheidet, bekommt später keinen Schadensersatz vom Hersteller. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig am 13.11.2019 entschieden. Die Käuferin des Gebrauchtwagens ist für ihren Schaden selbst verantwortlich.

Käuferin wusste, dass sie einen Skandal-Diesel kauft

Im vorliegenden Fall geht es um einen Skoda mit Erstzulassung 2011, den eine Frau im Dezember 2016 gebraucht gekauft hatte. In dem Wagen ist der vom Abgasskandal betroffene Motor EA 189 verbaut. Die Vorbesitzer hatten bereits das Softwareupdate durchgeführt, das das Kraftfahrtbundesamt angeordnet hat. Beides wusste die Frau, als sie das Auto kaufte.

Klägerin führte eine Pressemitteilung von VW an

Trotzdem verlangte sie später Schadensersatz von VW, dem Hersteller des Motors, und verwies zur Begründung auf einen Garantievertrag. Dieser Vertrag sei aufgrund öffentlicher Äußerungen von VW zustande gekommen.

Dabei bezog sie sich auf eine Pressemitteilung von VW vom 16.12.2015. Außerdem sei sie sittenwidrig und vorsätzlich von VW geschädigt worden. Sie verlangte den Kaufpreis zurück, wollte aber einen Nutzungsausgleich für die gefahrenen Kilometer zahlen.

OLG Schleswig wies die Klage ab

Mit dieser Argumentation war sie schon vor dem Landgericht Kiel gescheitert. Auch die Richter am Oberlandesgericht Schleswig wiesen die Klage in der Berufungsverhandlung am 13.11.2019 ab (AZ.: 9 U 120/19). 

Ein Garantievertrag sei nicht zustande gekommen, entschieden die Richter. In der Pressemitteilung habe VW nur seine Kunden informiert und die Ziele seiner Maßnahmen beschrieben. Das sei kein Angebot zum Abschluss eines Garantievertrags.

Klägerin sich hat aus freien Stücken zum Kauf entschieden

Außerdem, so sehen es die Richter, hat VW die Klägerin nicht vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Denn egal ob der Einbau der Abschalteinrichtung selbst nun ein vorsätzliches sittenwidriges Handeln ist oder nicht – es hätte die Klägerin nicht betreffen müssen.

Die Frau hat sich selbst selbst aus freien Stücken dafür entschieden, ein betroffenes Auto zu kaufen und ist daher selbst für die Folgen dieser Entscheidung verantwortlich.

Hinweis: Andere Gerichte haben ähnlich entschieden

Ein Mann, der im Oktober 2016 einen gebrauchten VW Sharan gekauft hatte, klagte auf Schadensersatz. Er habe nicht gewusst, dass VW vom Abgasskandal betroffen war. Das OLG Frankfurt wies die Klage ab, denn zu diesem Zeitpunkt hätten “sämtliche potenziellen Kaufinteressenten mit üblichen Informationsgewohnheiten” vom Skandal wissen können.

Zumindest diese Käuferin hat VW nicht getäuscht

Auch habe nicht VW ihr mitgeteilt, dass das Softwareupdate keine Verschlechterungen bei

  • Spritverbrauch
  • CO²-Emissionen
  • Motorleistung
  • Drehmoment
  • oder Geräuschemissionen

mit sich bringen würde, sondern diese Mitteilung sei von der Skoda Auto gekommen. Also trage VW auch keine Verantwortung dafür.

Auch über die Folgen des Softwareupdates habe VW die Frau nicht getäuscht. Das Vorgehen sei mit dem Kraftfahrtbundesamt als der zuständigen Behörde abgestimmt gewesen und allein deswegen schon nicht vorsätzlich sittenwidrig. 

Hinweis: Dennoch oft Anspruch auf Schadensersatz

Dieses Urteil berührt aber nicht direkte Kunden von VW oder Gebrauchtwagenkunden, die ihren Wagen vor Bekanntwerden des Dieselskandals erworben haben. In diesen Fällen ist es durchaus wahrscheinlich, dass Anspruch auf Schadensersatz gegen VW besteht.

Quellen:

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