14. Februar, 2020

Opel muss im Abgasskandal weitere Dieselmodelle zurückrufen

Kein Ende in Sicht im Abgasskandal. Gerade hat ein Gericht bestätigt, dass Opel noch mehr Autos zurückrufen muss. Es geht um die Modelle

  • Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi
  • Opel Cascada 2.0 CDTi
  • und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016.

Ob die Autos wirklich alle unerlaubte Abschalteinrichtungen haben, ist noch gar nicht geklärt, das öffentliche Interesse rechtfertige aber einen Rückruf auch schon bevor der Sachverhalt abschließend gerichtlich geklärt ist.

KBA hatte im Oktober 2018 Rückruf angeordnet

Das Kraftfahrtbundesamt hat im Oktober 2018 den Rückruf der Fahrzeuge angeordnet, weil es die Auffassung vertritt, dass Opel in den Fahrzeugen unzulässige Abschaltvorrichtungen verbaut hat. Diese schalten die Systeme zur Reduzierung von Stickoxiden in den Abgasen bei niedrigen Temperaturen ab.

Das Problem: Die Vorrichtungen bewerten schon Außentemperaturen von 17°C als niedrige Temperaturen und stellen dann die Abgasfilterung ein.

Opel will freiwillige Lösung

Opel selbst hat seit April 2018 eine freiwillige Rückrufaktion für die betroffenen Fahrzeuge, hat aber in einem Eilantrag Beschwerde gegen den angeordneten Rückruf erhoben. Die Firma argumentiert, die Abschalteinrichtung sei keineswegs unzulässig, sondern notwendig, um Schäden am Motor zu vermeiden und die Fahrzeuge sicher betreiben zu können.

Achtung: Deadline Ende 2019

Der 31.12.2019 ist gerade für VW-Kunden ein wichtiges Datum. Denn dann verjähren viele Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller. Kunden, die im Jahr 2019 vom Kraftfahrtbundesamt erfahren haben, dass ihre Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sind, haben für eine Klage nur noch bis Ende des Jahres Zeit.

Die Rechtslage müsse zunächst vor dem europäischen Gerichtshof geklärt werden. Auch technische Fragen seien nicht ausreichend geklärt, um einen Rückruf anordnen zu lassen. Durch den Rückruf, bevor in der Sache eine Entscheidung gefallen ist, werde die Reputation von Opel beschädigt.

 

Opel-Antrag abgewiesen: Öffentliches Interesse wichtiger

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein bestätigte nun am 07.11.2019 vorläufig die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig und wies den Antrag ab. Das öffentliche Interesse an Umwelt und Gesundheitsschutz habe Vorrang vor dem Interesse von Opel, einen Reputationsschaden abzuwenden. Opel müsse die Fahrzeuge zurückrufen.

Opel will Entscheidung nicht hinnehmen

Das sieht der Autohersteller freilich anders. Opel erklärte, man könne die Gerichtsentscheidung nicht nachvollziehen. In der Sache sei schließlich noch gar keine Entscheidung gefallen. Deswegen werde man “weitere rechtliche Schritte gegen die Anordnung des KBA einleiten.”

Hinweis: Gewährleistung bei Sachmängeln

Stellen Sie an Ihrem Wagen Sachmängel fest, können Sie sich unabhängig von einer Rückrufaktion innerhalb der Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden.

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