14. Februar, 2020

VW und Verbraucherzentrale verhandeln über Vergleich

VW bewegt sich im Dieselskandal. Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verhandeln nun doch über einen Vergleich – VW hatte das bisher kategorisch ausgeschlossen. Was bedeutet das für Betroffene?

Musterfeststellungsklage läuft seit Ende September 2018

VW hat Dieselkäufer “vorsätzlich und sittenwidrig” geschädigt, indem der Konzern Software in Millionen Fahrzeugen verbaute, die Stickoxidtests austricksen konnte. Das zumindest will der vzbv in einer Musterklage feststellen lassen.

Die Sache verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig seit Ende November 2018. Der vzbv verlangt Entschädigungen für betroffene Autobesitzer. VW weist die Forderungen zurück.

VW nannte Vergleich „nicht vorstellbar“

Die Kunden hätten keinen Schaden erlitten, denn die Fahrzeuge könnten alle im Straßenverkehr genutzt werden und seien sicher, argumentiert der Konzern. Auch hätten mehrere Gutachten bestätigt, dass kein “Wertverlust aufgrund der Dieselthematik” eingetreten sei.

Das OLG hatte den Streitparteien gleich zu Beginn der Verhandlung einen Vergleich empfohlen. Das Verfahren sei komplex, ein Vergleich könne die Verhandlung deutlich abkürzen. VW hatte das jedoch stets als “nicht vorstellbar” ausgeschlossen. Bisher schien die Musterfeststellungsklage daher auf ein jahrelanges Gerichtsverfahren hinauszulaufen.

Hinweis: Das würde ein Vergleich für Individualkläger bedeuten

Das Ergebnis der Verhandlung gilt nur für die Dieselkunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Nachdem im Musterverfahren eine Entscheidung gefallen ist, müssen die betroffenen Kunden ihre individuellen Einsprüche weiter selbst einklagen.

Wer ein eigenes Verfahren gegen VW führt, ist vom Ergebnis der Musterfeststellungsklage nicht betroffen, sondern macht seine Rechte im Abgasskandal selbst geltend. Ob VW nun insgesamt vergleichsbereiter wird, bleibt abzuwarten.

Gespräche noch in frühem Stadium

Nun aber gibt es doch Vergleichsverhandlungen. “Wir haben Interesse an einem zügigen Verfahren”, teilte ein Konzernsprecher der Nachrichtenagentur AFP mit. Das Ziel sei “eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden.”

Die Gespräche befinden sich aber noch in einem sehr frühen Stadium, das betonen beide Seiten. Ob ein Vergleich tatsächlich zustande kommt, ist ungewiss. Über die Einzelheiten der Verhandlungen wurde Stillschweigen vereinbart.

Hinweis: So viele Verbraucher sind bei der Musterfeststellungsklage angemeldet

Wie viele Verbraucher sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ist nicht ganz klar. Es gab 470.000 Anmeldungen.

Die tatsächliche Zahl der Teilnehmer dürfte jedoch deutlich darunter liegen. Denn die Zahl der Mehrfachanmeldungen und der unberechtigten Anmeldungen ist bisher noch unbekannt. Außerdem gab es auch 77.000 Abmeldungen vom Verfahren.

“VW sollte allen Geschädigten ein Angebot machen, unabhängig davon, ob sie am Musterklageverfahren teilgenommen haben oder nicht”, erklärte Michael Theurer, der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion vor dem Hintergrund der Vergleichsverhandlungen. Für VW und seinen Vorstandsvorsitzenden solle das “eine Frage der Ehre” sein.

 

Quellen:

Unsere Partneranwälte kümmern sich um Ihre Rechte als Geschädigter

Jetzt Anspruch prüfen
kostenlos & unverbindlich

Die Rechtsdienstleistung erbringen unsere Partneranwälte von rightmart, die Sie dazu gesondert mandatieren.