15. Juli, 2020

Diesel-Skandal: Erfolgreiche Klagen gegen VW-Busse mit EA 288-Motor

Kein Stillstand im Diesel-Skandal. Nun gibt es auch die ersten Urteile gegen VW-Busse. Konkret betroffen ist das Nachfolgemodell des Motors EA 189, der EA 288. In diesem soll sich ebenfalls ein manipuliertes Abgaskontrollsystem befinden.

EA 288-Motor überschreitet Stickoxid-Grenzwerte

Seit Ende April 2019 liegt eine Rückrufanordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes für den T6 von Volkswagen vor. Konkret bemängelt wird eine sogenannte Konformitätsabweichung. Diese führt zu einer Überschreitung des Grenzwertes für Stickoxide. Diese vage Formulierung scheint für Experten ein Indiz dafür zu sein, dass in den VW-Bullis ebenfalls eine Abschalteinrichtung verbaut ist.

Hinweis: Großteil der Urteile ist verbraucherfreundlich

In den meisten Urteilen entschieden die Landes- und Oberlandesgerichte zu Gunsten der Verbraucher. In Bezug auf den Diesel-Motor EA 189 sprachen sich die Richter hauptsächlich für eine Haftung des VW-Konzerns aus.

Unzulässiges Thermofenster in Motor verbaut

Letztlich ist auch die neue Motorengeneration, darunter auch der EA 288, betroffen. In dem EA 288 ist von einem sogenannten Thermofenster die Rede. Dieses ist als Abschalteinrichtung verbaut. Allerdings sind temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme vom Europäischen Gerichtshof in einem Gutachten vom 30. April 2020 als unzulässig bestimmt worden. Denn diese Thermofenster sind auch in dem Software-Update des EA 189 implementiert. Ebenfalls zu finden sind sie in zahlreichen Dieselmotoren der Daimler AG.

Kläger erhält Kaufpreis für T6-Bus zurück

Gesprochen wird von Dieselgate 2.0. Experten gehen davon aus, dass der Skandal um den Motor EA 288 sogar größere Dimensionen einnehmen könnte, als der erste Diesel-Abgasskandal um den Motor EA 189. Es gibt bereits viele Urteile im Diesel-Skandal, die zu Gunsten der Verbraucher entschieden wurden. Nun wurde auch in einer Klage um einen T6 VW-Bus, der den EA 288 Motor besitzt, zum Vorteil des Käufers entschieden. Das Landgericht Heilbronn verpflichtete in einem Urteil (Az.: Bi 6 O 257/19) vom 29.05.2020 Volkswagen zu einem Schadensersatz für den Käufer des Busses.

VW musste den Bulli zurücknehmen. Der Kläger erhielt den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass VW den Käufer durch die Abgasmanipulation vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe.

Hinweis: Verjährung greift frühestens nach 10 Jahren

Mitte Juni hat das Amtsgericht Marburg außerdem in einem Urteil (Az.: 9 C 891/19) verkündet, dass gegen VW auch bei verjährtem Anspruch ein sogenannter Restschadensanspruch nach § 852 BGB besteht. Für diesen Anspruch beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre.

Sichern Sie sich Ihre Ansprüche

Auch wenn es noch nicht konkret ausgesprochen wurde, deutet vieles auf eine illegale Abschalteinrichtung auch bei den T5 und T6-Modellen hin. Da das eingesetzte Thermofenster unzulässig ist, können Schadensersatzansprüche beansprucht werden. Erfahren Sie von unseren Partneranwälten welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Quellen:

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