30. Juli, 2020

Diesel-Skandal: Neues BGH-Urteil ernüchternd für Vielfahrer

Der BGH hat erneut über zwei Fälle gegen Volkswagen verhandelt. In beiden Fällen gingen die Kläger zuvor beim Oberlandesgericht leer aus. Noch ist kein Urteil gesprochen.  Aber es scheint, als dürften sich die Besitzer von älteren Autos nicht allzu viel Hoffnung auf Schadenersatz machen – zumindest dann nicht, wenn sie den Wagen viel genutzt haben.

Jetzt ist es sicher: Vielfahrer gehen so gut wie leer aus

Der BGH hat entschieden, dass die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer voll auf den Schadensersatz angerechnet wird. Das verkündete der BGH am 30.07.2020. Die Entscheidung betrifft nur einen der beiden verhandelten Fälle. Den anderen Fall verwies der BGH wegen eines anderen Umstands zurück an die Vorinstanz.

BGH verhandelt erneut gegen Volkswagen

Die Musterfeststellungsklage gegen VW endete bereits mit Vergleichszahlungen für hunderttausende Betroffene. Die juristische Aufarbeitung in Bezug auf den Diesel-Skandal ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Am gestrigen Dienstag, den 21.07.2020, verhandelte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erneut über zwei Fälle gegen Volkswagen. Beide Kläger scheiterten zuvor vor dem Oberlandesgericht Braunschweig.

Hinweis: Grundsatzurteil wurde Ende Mai verkündet

Bereits am 25.05.2020 veröffentlichte der BGH ein Urteil im Dieselskandal, welches als wegweisend einzustufen ist. In diesem wurde festgestellt, dass VW seine Kunden bewusst getäuscht hat und daher grundsätzlich haftet.

Basierend auf dem Urteil muss VW die Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Allerdings werden die gefahrenen Kilometer angerechnet. Welche Abzüge die Kläger in Kauf nehmen müssen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

OLG Braunschweig lehnte Schadenersatzansprüche bereits ab

In einem der beiden verhandelten Fälle geht es genau um diesen Nutzungsersatz. Der Kläger kaufte das betroffene Fahrzeug, einen VW-Passat, im Jahr 2014. Der Kilometerstand lag damals bei rund 57.000 Kilometern. Inzwischen sind es etwa 255.000 Kilometer. Das Oberlandesgericht Braunschweig vertrat die Auffassung, dass der Durchschnittspassat nur 250.000 Kilometer schafft. Damit sei der Kaufpreis bereits völlig ausgeschöpft. Der Mann bekam daher keinen Schadensersatz zugesprochen.

In dem zweiten Fall ließ sich der Kläger im Jahr 2017 das Software-Update aufspielen. Das OLG Braunschweig sah deshalb auch in diesem Fall keinen Schaden mehr vorliegen, den es zu beheben gilt.

Wenig Schadensersatz für Vielfahrer

Wann das Urteil des Bundesgerichtshofs verkündet wird und wie dieses genau aussieht, ist noch nicht bekannt. Allerdings lässt die gestrige mündliche Verhandlung vermuten, dass Kunden zwar nach wie vor Schadenersatzansprüche geltend machen können. Allerdings werden wohl die gefahrenen Kilometer angerechnet. Das hat zur Folge, dass Besitzer von älteren Fahrzeugen sich nicht viel Hoffnung machen können. Je mehr ein Fahrzeug gefahren wurde, desto weniger Schadensersatz bleibt übrig.

Hinweis: Weiteres Urteil über Zinszahlungen

In einem weiteren Urteil hat der BGH am 30.07.2020 entschieden, dass VW geschädigten VW-Käufern nicht auch noch die Zinsen, die für den bezahlten Kaufpreis des Fahrzeugs, zahlen muss.

Schadensersatz geltend machen

Quellen:

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