30. Juli, 2020

Dieselskandal: BGH urteilt über Deliktzinsen und Kauf nach 2015

Der BGH urteilte heute über wichtige Fragen im Dieselskandal. Er entscheidet darüber, ob VW auch Autobesitzern, die ihren Wagen nach 2015 gekauft haben, noch Schadensersatz schuldet. Außerdem wird geklärt, ob VW auf die Entschädigungen Deliktzinsen zahlen muss.

Tausende Kläger kauften Diesel-Fahrzeug nach Bekanntwerden des Skandals

Der BGH verkündete heute mehrere wichtige Urteile im Dieselskandal. Die Rechtsprechung zu Ansprüchen für Vielfahrer hatte sich bereits im Vorfeld abgezeichnet. In einem weiteren wichtigen Verfahren ging es um die Frage, welche Ansprüche für Käufer bestehen, die ihre Fahrzeuge nach 2015 gekauft haben.

Der Kläger im aktuellen Fall hatte sein Auto erst im August 2016, also deutlich nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals gekauft. Diese Konstellation gibt es nach Angaben von VW recht häufig und betrifft mehrere tausende Verfahren.

Hinweis: Warum ist 2015 ein relevantes Jahr?

2015 ist das Jahr, in dem der VW-Diesel-Skandal bekannt wurde. Die Frage ist nun: Hätten Käufer ab Herbst 2015 nicht wissen müssen, dass sie einen manipulierten Wagen kaufen? Schließlich ging das Thema zu dem Zeitpunkt durch die Medien.

Erste Instanz zweifelt Unwissenheit nach 2015 an

Volkswagen selbst nennt diese Konstellation die „Kauf-nach-Kenntnis-Fälle“. Der Konzern zeigt sich bisher optimistisch, in diesen Fällen nicht grundsätzlich haften zu müssen. Der Kläger war vor dem Oberlandesgericht Koblenz bereits leer ausgegangen. Die Richter begründeten diese Entscheidung mit der umfangreichen Berichterstattung rund um den Skandal.

Aufgrund dieser konnte sich der zuständige Richter nicht vorstellen, dass jemand nichts von der Manipulation mitbekommen habe. Daher sei VW in den Fällen nach 2015 auch keine Täuschung vorzuwerfen. Schließlich habe der Konzern die Öffentlichkeit ausgiebig über die Problematik informiert.

Diese Auffassung bestätigt der BGH mit seinem Urteil. Ab Herbst 2015 habe VW einer Verhaltensänderung vorgenommen. Fehlverhalten wurde zugegeben und Käufer konnten auf der Website des VW-Konzerns prüfen, ob Ihr Wagen vom Dieselskandal betroffen war.

Daher könne ab diesem Zeitpunkt dem Konzern keine Täuschung oder vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer mehr vorgeworfen werden.
Weiteren Klägern, die ebenfalls Ihr Fahrzeug nach 2015 gekauft haben, will VW nun eine Vergleichssumme anbieten.

Hinweis: Was bedeutet das Urteil für Sie als Dieselbesitzer?

Das Urteil hat nur Auswirkungen auf Sie, wenn:

  • Sie einen Wagen mit dem Motor EA 189 besitzen
  • Und Sie den Wagen nach dem 22.09.2015 gekauft haben
  • Und Sie bei einem Händler gekauft haben
  • Und die Gewährleistungsfrist (in der Regel zwei Jahre) abgelaufen ist

Trifft eine dieser Bedingungen auf Sie nicht zu, betrifft Sie das Urteil nicht. Hat ihr Wagen beispielsweise einen dieser Motoren:

  • EA288
  • EA896
  • EA897

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BGH hält Deliktzinsen für nicht gerechtfertigt

Schließlich ging es in einem weiteren wichtigen Verfahren darum, ob Volkswagen auf geschuldeten Schadensersatz auch Deliktzinsen zahlen muss. Dann wären neben der Summe, die sich aus Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer ergibt, auch Deliktzinsen in Höhe von 4 % aus § 849 BGB zu leisten. Diese würden seit Kauf des Fahrzeugs fällig werden und einen erheblichen Unterschied machen.

Im aktuellen Fall kaufte eine Frau im Jahr 2014 ein gebrauchtes Fahrzeug indem der EA 189 Motor verbaut wurde. Von den Gerichten der Vorinstanzen wurden ihr circa 3.000 EUR Schadensersatz zugesprochen. Das Oberlandesgericht Oldenburg schlug daraufhin noch einmal knapp 1.800 EUR Zinsen auf.

Kläger bekommen Schadensersatz, keine Zinsen

Der BGH-Richter dämpfte die Hoffnungen der Diesel-Kläger bereits im Vorfeld und entschied nun, dass Deliktzinsen grundsätzlich jeden Sachverlust durch Delikt erfassen – also auch hier anfallen könnten. Die Klägerin konnte aber ihr Fahrzeug voll nutzen solange sie es besessen hat und dass die Möglichkeit der Fahrzeugnutzung den Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Geldes kompensiert. Im Dieselskandal muss VW also keine Deliktzinsen zahlen.

Hinweis: Was bedeutet das Urteil für Sie als Mandant bei unseren Partneranwälten von rightmart?

Es wurde noch keine Neuberechnung der Ansprüche durchgeführt, offene Klagen werden aber angepasst.

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Quellen:

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