11. März, 2020

Dieselskandal: Vergleichsangebote in der Musterfeststellungsklage

Im Diesel-Prozess hat VW den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage einen Vergleich angeboten. Die Angebote können Verbraucher ohne Kostenrisiko bis zum 20. April 2020 von einem unabhängigen Rechtsanwalt prüfen lassen.

VW zahlt 830 Millionen Entschädigung

Der Vergleich zwischen VW und der Verbraucherzentrale ist in der vergangenen Woche doch noch zustande gekommen. 830 Millionen Euro stellt VW für Entschädigungszahlungen an Verbraucher zur Verfügung. Im Gegenzug zieht die Verbraucherzentrale die Musterfeststellungsklage zurück.

VW hat nun rund 260.000 Vergleichsangebote an Verbraucher verschickt, die im Klageregister der Musterfeststellungsklage eingetragen sind. Zwischen dem 20.03.2020 und 20.04.2020 können die Betroffenen entscheiden, wie sie mit ihrem Vergleichsangebot umgehen wollen.

Verbraucher können sich jetzt frei entscheiden

Für die Verbraucher ist das eine sehr gute Nachricht, denn sie können nun entscheiden. Entweder sie nehmen das Angebot an oder sie lehnen es ab. Dann können sie aber selbst noch bis Oktober Klage erheben. Ihre Ansprüche sind noch nicht verjährt, denn der Eintrag ins Klageregister der Musterfeststellungsklage hat die Verjährung gehemmt. Die Hemmung endet aber im Oktober 2020.

Hinweis: Entschädigung unter diesen Bedingungen

Auch wer nicht rechtsschutzversichert ist oder seinen Wagen in der Zwischenzeit verkauft hat, hat Anspruch auf die Einmalzahlung. VW bietet allerdings nur Kunden einen Vergleich an, die vor dem 31.12.2015 ihren Wagen gekauft haben.

Hilfe vom Rechtsanwalt ohne Kostenrisiko

Kunden müssen nun abwägen, ob sie direkt das Geld aus dem Vergleich erhalten wollen, oder ob sie versuchen in einem individuellen Klageverfahren mehr zu erreichen. Ob das möglich ist, hängt jedoch von vielen ungewissen Faktoren ab und ein Ende ist zeitlich nicht absehbar.

Die Entscheidung müssen Verbraucher aber nicht allein treffen. Sie können sich dabei Hilfe von einem fachkundigen Rechtsanwalt holen. Unsere Partneranwälte von rightmart bieten eine Beratung zum Vergleichsangebot an und machen für Betroffene die Ansprüche gegenüber VW geltend. Die Kosten bis zu einer Höhe von 190 EUR tragen VW oder die Rechtsschutzversicherung.

Quellen:

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