DUH darf gegen Zulassung von Autos klagen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf in Zukunft gegen Fahrzeugzulassungen klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Bisher war das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eher zögerlich, was Rückrufe angeht. Nun müssen sich Automobilhersteller auf eine riesige Rückrufwelle einstellen.
Klagebefugnis der DUH umstritten
Seit Jahren schon kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Umgang des KBA mit den vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugen. Rückrufe ließen viel zu lange auf sich warten oder kämen gar nicht. Zudem seien viele Fahrzeugzulassungen rechtswidrig gewesen. 2017 zog die Umweltorganisation schließlich vor das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig. Ziel war es, weitere Zulassungen von Fahrzeugen mit Thermofenstern zu verhindern.
Die Sache hatte jedoch einen großen Haken: Möglicherweise kann die DUH überhaupt nicht gegen Zulassungen klagen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Klage von Umweltverbänden zulässig ist, richtet sich unter anderem nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG). Dies ist in Bezug auf Zulassungsverfahren des KBA allerdings nicht ganz eindeutig.
Hinweis: Union blockierte Klagebefugnis von Umweltverbänden
Als das UmwRG 2017 verfasst wurde, sollte eine Klagebefugnis für Umweltverbände gegen Typenzulassungen des KBA ursprünglich darin enthalten sein. Die damals regierende Union verhinderte dies jedoch.
Vorlage an den EuGH
Da die Frage nach der Klagebefugnis der DUH auch europäische Vorschriften berührt, legte das VG Schleswig dem EuGH die Frage vor, ob der Umweltorganisation ein Klagerecht zusteht.
Der Gerichtshof beantwortete diese Frage mit einem klaren Ja. Denn Art. 47 der europäischen Grundrechte-Charta gewährt allen Unionsbürger:innen das Recht auf einen Rechtsbehelf. Auch die sog. Aarhus-Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten in Art.9 dazu, wirksame Rechtsbehelfe zu schaffen, um gegen Umweltschädigungen vorgehen zu können. Es könne daher nicht sein, dass der DUH und anderen Organisationen ein Klagerecht verwehrt bleibt, so der EuGH.
Die Öffentlichkeit müsse in der Lage sein, staatliche Akteure zu kontrollieren und gegen rechtswidrige Maßnahmen vorzugehen.
Hinweis: EuGH bekräftigt Verbot von Thermofenstern
Obwohl das Urteil des Gerichtshofes nicht direkt mit Thermofenstern in Verbindung steht, stellten die Richter:innen noch einmal klar, dass Thermofenster, so wie sie aktuell eingesetzt werden, gegen Unionsrecht verstoßen.
Neue Rückrufwelle im Anmarsch
Die Klagebefugnis für die DUH ist zwar schön und gut, aber was ändert das für Sie als Verbraucher:in? Unserer Einschätzung nach eine ganze Menge. Die DUH hat jetzt nämlich die Möglichkeit, das Handeln des KBA gerichtlich überprüfen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH ist es daher sehr wahrscheinlich, dass das VG die Bundesbehörde zu vielen Rückrufen zwingen wird.
Und mit einem Rückruf in der Hinterhand wird es für geschädigte Autokäufer:innen einfacher, Schadensersatzansprüche gegen die Konzerne geltend zu machen. Nach wie vor bezweifeln leider viele Gerichte einen Schaden oder eine hinreichend begründete Klage, wenn kein Rückruf erfolgt ist.</p >
In den kommenden Monaten entscheidet der Gerichtshof dann über mögliche Schadensersatzansprüche bei Thermofenstern. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich die jetzt gewonnene Klagebefugnis der DUH auf die Dieselverfahren auswirken wird.
Quellen: