14. Februar, 2020

Gekündigte Rechtsschutzversicherung zahlt im Dieselskandal

Eine Klage im Dieselskandal hat gute Erfolgsaussichten. Meistens zahlt dann die Rechtsschutzversicherung, sodass Verbraucher kein Kostenrisiko tragen. Aber was tun, wenn die Rechtsschutzversicherung inzwischen gekündigt ist?

Diesel-Klagen haben gute Erfolgsaussichten

Wer im Dieselskandal zu seinem Recht kommen will, muss sich in aller Regel auf einen Rechtsstreit einlassen, denn freiwillig zahlen die Autohersteller keine Entschädigung. Dabei fallen Gerichtsurteile fast immer zugunsten der Verbraucher aus. Wer Klage erhebt, kann deswegen in beinahe allen Fällen mit einem Vergleichsangebot des Herstellers rechnen.

Eine Klage lohnt sich also – bringt aber auch Kosten mit sich. Diese Kosten trägt häufig eine Rechtsschutzversicherung, so viel wissen die meisten Verbraucher. Wer allerdings vor nicht allzu langer Zeit eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, erlebt häufig eine böse Überraschung, wenn er im Dieselskandal eine Deckungsanfrage stellt.

Hinweis: Regel gilt auch in anderen Bereichen

Diese Regel betrifft derzeit besonders Kunden im Dieselskandal. Sie gilt aber auch für Schadensfälle aus anderen Rechtsbereichen. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie verklagt, ist entscheidend, ob Sie zum angeblichen Schadenszeitpunkt versichert waren und nicht, ob Sie jetzt versichert sind.

Neue RSVs lehnen Deckungsanfrage oft ab

Wenn die Versicherung noch nicht bestand, als der Verbraucher den Diesel gekauft hat, lehnt die Versicherung den Fall in aller Regel ab. Das Vorgehen ist korrekt, denn die Versicherung muss nur für Schadensfälle zahlen, deren Ursprung auch im Versicherungszeitraum liegt.

Was viele aber nicht wissen: auch eine bereits gekündigte Rechtsschutzversicherung übernimmt noch Schadensfälle. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Schadensfall in der Zeit aufgetreten ist, in der die Versicherung galt.

Auch nach Kündigung zahlt alte RSV

Wenn also der Ursprung eines Rechtsstreits in der Zeit liegt, in der eine Rechtsschutzversicherung bestand, muss die Rechtsschutzversicherung zahlen. Auch und gerade dann, wenn der Kunde wie im Dieselskandal gar nicht wusste, dass mit einem Kauf ein Versicherungsfall eintritt.

Für Dieselkäufer bedeutet das: Hatten sie eine Rechtsschutzversicherung mit einer Deckung für den entsprechenden Rechtsbereich hatten, als sie ihren Problemdiesel gekauft haben? Dann zahlt die alte Versicherung. Dann gelten die alten Vertragsbedingungen. Es ist also durchaus möglich, dass jemand Rechtsschutz für den Dieselskandal hat, obwohl er seit Jahren keine Rechtsschutzversicherung mehr hat.

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