23. Februar, 2023

Illegale Thermofenster: DUH gewinnt Klage gegen KBA

Jahrelang hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wissentlich Fahrzeuge mit Thermofenstern zugelassen. Dagegen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt und jetzt vor dem Verwaltungsgericht (VG) Schleswig Recht bekommen. Millionen von Fahrzeugen droht die Stilllegung bzw. ein Rückruf.

KBA gibt Fahrzeuge trotz Thermofenster frei

Hätte das KBA den Autobauern genauer auf die Finger gucken müssen? Aus Sicht der DUH ja. Denn obwohl dem KBA die Existenz diverser Abschalteinrichtungen bekannt war, habe die Behörde immer wieder grünes Licht für manipulierte Fahrzeuge gegeben.

Deswegen hat der Umweltverband am 16. April 2018 Klage gegen das KBA eingereicht. Konkret ging es um die Aufhebung eines 2016 erteilten Freigabebescheids für den VW Golf Plus TDI. Der Wagen hätte so nie auf die Straße gedurft, meint die DUH. Vor allem das eingebaute Thermofenster reduziere die Abgasrückführung so stark, dass gesetzliche Grenzwerte nicht mehr eingehalten würden. Die Zulassung sei rechtswidrig gewesen.

Hinweis: Vorlage an den EuGH verschleppte das Verfahren

Grund für die fast vier Jahre lange Verfahrensdauer waren vor allem Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das europäische Gericht musste zuerst klären, ob die DUH überhaupt klageberechtigt ist und wann Abschalteinrichtungen möglicherweise legal sein könnten.

DUH gewinnt Thermofenster-Klage

Nach fast fünf Jahren steht nun das Urteil der Schleswiger Richter:innen fest: Sie folgten der Argumentation der DUH und werteten das Thermofenster als illegal. Das KBA wiederum berief sich im Prozess auf das altbekannte Motorschutz-Argument der Autobauer. Ohne Thermofenster erhöhe sich die Brand- und Unfallgefahr, heißt es vonseiten der Behörde.

Das VG zeigte sich davon jedoch recht unbeeindruckt. Die vermeintlichen Risiken seien extreme Ausnahmefälle, die zudem auch noch vorhersehbar seien. Ein Thermofenster sei für eine Typengenehmigung nicht erforderlich gewesen.

Millionenfacher Rückruf droht

Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – das VG hat sowohl Berufung als auch Revision zugelassen – trotzdem gaben die Richter:innen mit ihrer Entscheidung eine grobe Richtung vor. Dass KBA und VW die besseren Argumente ausgerechnet in der Rechtsmittelinstanz auf ihrer Seite haben, ist eher unwahrscheinlich.

Somit bleibt dem KBA schlussendlich nichts anderes übrig, als alle betroffenen PKW zurückzurufen. Die DUH hat nach ihrem Sieg bereits angekündigt, weitere Typengenehmigungen angreifen zu wollen. 118 Verfahren sind diesbezüglich noch vor dem VG Schleswig anhängig.

Hinweis: Rund zehn Millionen Fahrzeuge betroffen

Grund für die fast vier Jahre lange Verfahrensdauer waren vor allem Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das europäische Gericht musste zuerst klären, ob die DUH überhaupt klageberechtigt ist und wann Abschalteinrichtungen möglicherweise legal sein könnten.

Weitere Urteile im Dieselskandal erwartet

Während das VG sich entscheidungsfreudig zeigt, schieben sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch der EuGH ihre lange erwarteten Urteile zur Sittenwidrigkeit und der Frage nach der Fahrlässigkeit weiter auf. Denn: Um in Deutschland an Schadensersatz zu kommen, müssen Verbraucher:innen bislang einen Schädigungsvorsatz bei den Herstellern nachweisen.

Ob dagegen auch Fahrlässigkeit ausreicht, um die Autobauer haften zu lassen, entscheidet der EuGH voraussichtlich Ende März. Der zuständige Generalanwalt hat sich jedenfalls für eine leichtere Haftung der Konzerne ausgesprochen. Je nachdem, wie das Urteil des EuGH ausfällt, könnte das auch die Rechtsprechungspraxis deutscher Gerichte nachhaltig verändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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