23. September, 2020

Landgericht Darmstadt setzt Lebensdauer bei 350.000 km fest

Der Nutzungsersatz frisst den Schadensersatz-Anspruch einiger Dieselkäufer auf. Ein Urteil des Landgerichts Darmstadt macht Hoffnung auf eine verbraucherfreundlichere Berechnung. Im Urteil wird die Lebensdauer eines Skoda Octavia nämlich auf 350.000 Kilometer festgesetzt – nicht wie bisher oft üblich auf 250.000 Kilometer.

Nutzungsentschädigung wird auf den Schadensersatz angerechnet

Dieselbesitzer gewinnen in Verhandlungen oft formell – und bekommen trotzdem relativ wenig Schadensersatz. Der Grund: Die Besitzer müssen sich auf ihren Schadensersatz eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen, die sich nach den gefahrenen Kilometern bemisst.

Hinweis: Formel für die Berechnung des Nutzungsersatzes
Kaufpreis x gefahrene Kilometer / Lebensdauer = Nutzungsersatz
Der Nutzungsersatz wird vom Schadensersatz abgezogen.

Das heißt, dass Besitzer immer weniger Schadensersatz bekommen, je mehr sie ihren Wagen gefahren sind, so dass Klagen sich immer weniger lohnen, je länger der Wagen gefahren ist.

Anrechnung von Nutzungsersatz ist auch zulässig

Das macht sich bei Klagen auch die Autoindustrie zunutze. Sie zieht Klageverfahren oft unnötig in die Länge, damit Dieselkunden ihre Wagen mehr fahren und so die anzurechnende Nutzungsentschädigung steigt. Dass diese Berechnungsweise zumindest beim Skandalmotor EA 189 korrekt ist, hat vor einigen Wochen der Bundesgerichtshof final entschieden.

Die Nutzungsentschädigung wird aus der Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs und den schon gefahrenen Kilometern berechnet. Je niedriger diese Gesamtfahrleistung angesetzt wird, desto niedriger ist auch der Schadensersatz, mit dem der Dieselkäufer rechnen kann. In bisherigen Verfahren setzten die Gerichte als Gesamtfahrleistung bisher häufig 250.000 Kilometern an. War ein Wagen also 250.000 Kilometer gelaufen, fraß der Nutzungsersatz den Schadenswert komplett auf.

Landgericht setzt Lebensdauer auf 350.000 fest

Das Landgericht Darmstadt hat nun im Juni ein interessantes Urteil gefällt: Der Käufer eines Skoda Octavia 2.0l TDI, in dem ein EA 288-Motor verbaut ist, bekam Schadensersatz. Das eigentlich relevante ist aber: Das Gericht setzte die Gesamtlaufleistung des Autos bei 350.000 Kilometern an – also bei 100.000 Kilometern mehr als sonst oft üblich. So musste der Käufer sich auf seinen Schadenswert deutlich weniger Nutzungsersatz anrechnen lassen als sonst üblich.

Beispielrechnung: So wirkt sich Lebensdauer auf den Nutzungsersatz aus
Nutzungsersatz bei 250.000 km Lebensdauer:
24.230 EUR Neupreis x 49.978 gefahrene km/250.000 km Lebensdauer = 4.843 EUR Nutzungsersatz
24.230 EUR – 4.843 EUR = 19.387 EUR Schadensersatz

Nutzungsersatz bei 350.000 km Lebensdauer:
24.230 EUR Neupreis x 49.978 gefahrene km/350.000 km Lebensdauer = 3.460 EUR Nutzungsersatz (gerundet)
Übriger Schadensersatz: 24.230 EUR – 3.460 EUR = 20.770 EUR

VW, der Motorhersteller, muss nicht nur den Schadensersatz zahlen, auch Zinsen werden fällig. Das Gericht entschied, dass Strafzinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.04.2020 zu entrichten sind.

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Quellen:

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