24. Februar, 2020

LG urteilte: Schadensersatz für bereits verkauften Diesel möglich

Das Bekanntwerden des Abgasskandals liegt inzwischen einige Jahre zurück. 2015 wurden die Manipulationen bekannt, 2016 informierte VW einen Teil der betroffenen Kunden. Die betroffenen Fahrzeuge verloren drastisch an Wert, sodass viele Dieselbesitzer sich entschieden, sich lieber schnell von ihrem Fahrzeug zu trennen.

Erheblicher Wertverlust auch bei älteren Dieseln

Den Wertverlust, den das Fehlverhalten von VW verursacht hatte, trugen die Kunden dann selbst. Viele Verbraucher glauben, dass mit dem Verkauf des Wagens ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen VW erlöschen. Der Gedankengang: Wer keinen Diesel besitzt, kann auch nicht gegen den Hersteller klagen.

Das stimmt allerdings nicht, wie ein wichtiges Urteil des Landgerichts Krefeld (Az.: 2 O 313/17) gegen VW aus dem Jahr 2019 zeigt. In dem Fall hat ein Kläger Schadensersatz für den Wertverlust eines Kfz bekommen, das er längst verkauft hatte.

Kläger trug Schaden zunächst selbst

Der Mann hatte einen VW Tiguan gekauft und den Wagen weiter verkauft, nachdem der Abgasskandal bekannt geworden war. Der Wagen erzielte einen deutlich verschlechterten Verkaufspreis. Der Mann erlitt also durch die Dieselmanipulationen einen wirtschaftlichen Schaden, den er zunächst selbst tragen musste.

Der Kläger hatte das Auto nach rund zehn Jahren Nutzung und 130.000 gefahrenen Kilometern für 7.000 EUR wieder verkauft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen deutlich erhöhten Wertverlust erlitten hatte. Den Schaden durch den verschlechterten Wiederverkaufswert bezifferte das Gericht in seiner Entscheidung auf etwa 9.700 EUR plus Zinsen. Diese Summe muss VW dem Kläger nun als Schadensersatz zahlen.

Hinweis: So viel bekam der Kläger für seinen gebrauchten Schummeldiesel

Fahrzeug-Neupreis: 35.500 EUR

Wiederverkaufswert mit Verlust: 7.000 EUR

Wiederverkaufswert plus Schadensersatz: 16.700 EUR

VW muss 9.700 EUR Schadensersatz zahlen

Diese Entscheidung zeigt, dass selbst in dieser besonderen Konstellation, in der der Wagen bereits verkauft wurde, Verbraucher mit einer Klage gute Erfolgschancen haben. Beachtlich ist hier die Höhe des Geldersatzes, der dem Kläger vom Landgericht Krefeld zugesprochen wurde.

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Dieselskandal und zeigt, dass es sich lohnt, den Rechtsweg einzuschlagen. Besonders Betroffene, die zum Zeitpunkt des Kaufs über eine Rechtschutzversicherung verfügt haben, können risikolos ihre Ansprüche überprüfen lassen.

Quellen:

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