24. Februar, 2020

VW-Vergleich gescheitert: Klagen Sie jetzt erst recht

Hunderttausende Diesel-Kunden schlossen sich der Braunschweiger Musterfeststellungsklage an. Nun sind die Verhandlungen über einen möglichen Vergleich geplatzt. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Klagen lohnt sich umso mehr.

Sammelklage umfasst 460.000 Diesel-Kunden

Bereits seit Ende September 2019 läuft das Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. In das Klageregister haben sich rund 460.000 Käufer von manipulierten Fahrzeugen der Marken:

  • Volkswagen,
  • Audi,
  • Seat und
  • Skoda

eingetragen.

In der Musterfeststellungsklage ist die Verbraucherzentrale stellvertretend für die Käufer der Fahrzeuge vor Gericht gezogen. In den USA gab VW bereits Milliarden für die Entschädigung von Kunden aus. Jedoch war man in Deutschland bisher nicht dazu bereit.

Gespräche scheitern angeblich aufgrund zu hoher Honorarforderungen

In dem Verfahren hatte sich der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) auf eine Entschädigungssumme von 830 Millionen Euro für die rund 460.000 Kunden geeinigt. Dieser Deal ist nun jedoch geplatzt. Der Grund: Nach Angaben von VW sollen die vzbz-Anwälte ohne entsprechende Nachweise pauschal 50 Millionen Euro Honorar für die Abwicklung des Vergleichs gefordert haben. 

Klaus Müller, Chef der vzbv, verneint diese Anschuldigung. Der Deal sei nicht zustande gekommen, weil VW kein transparentes und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte. 

VW-Kunden sollen für Geld aus der Sammelklage aussteigen

Der VW-Vorstand beschloss in einer außerordentlichen Sitzung nun, den Kunden einen außergerichtlichen Vergleich anzubieten. Dafür will der Konzern die ursprünglich angestrebte Summe in Höhe von 830 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das wären im Schnitt 2.000 EUR pro Kläger.

Achtung: Keine erneute Klage möglich

Wer sich dafür entscheidet, das Geld anzunehmen, soll darauf verzichten Volkswagen ein weiteres Mal auf Schadensersatz zu verklagen. Stattdessen sollen Diesel-Kunden den Deal annehmen und aus der Musterklage aussteigen.

Das bedeutet der geplatzte Deal für Betroffene des Dieselskandals

Zunächst einmal gilt: Für Kunden, die nicht Teil der Musterfeststellungsklage sind, ist der geplatzte Deal nicht von Bedeutung. Ferner ist dem Verhalten von VW zu entnehmen, dass sie vergleichsbereiter denn je zu sein scheinen. Auch weiterhin lohnt sich deshalb eine Klage für die betroffenen Fahrzeugbesitzer des Dieselskandals. Denn nur so erhalten diese auch tatsächlich, was Ihnen zusteht. 

Quelle:

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