Audi haftet auch für verwendete Motoren
Eine gute Nachricht für Dieselkunden: Nicht nur VW als Hersteller der Motoren muss seine Kund*innen entschädigen, sondern auch Unternehmen, die diese manipulierten Motoren in ihre Fahrzeuge einbauen ließen. Das hat das OLG München entschieden. Geklagt hatte ein Audi Q5-Besitzer, der nach Bekanntwerden des Dieselskandals Entschädigung forderte. Das Besondere an diesem Fall ist, dass sich die Klage nicht gegen den Hersteller des Motors VW richtet, sondern gegen Audi als Hersteller des Fahrzeugs, in das der Motor lediglich eingebaut ist. Die Richter*innen mussten also entscheiden, ob Audi sich durch sein Verhalten in Bezug auf die VW-Motoren etwas hat zuschulden kommen lassen.
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