BGH: Verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal erwartet

BGH: Verbraucherfreundliches Urteil im Dieselskandal erwartet Am 5. Mai 2020 hat sich erstmals der Bundesgerichtshof mit einer individuellen Schadensersatzklage eines VW-Dieselkäufers beschäftigt. Ein Urteil wurde noch nicht verkündet. Allerdings deutet sich bereits eine verbraucherfreundliche Entscheidung an. Klagen lohnt sich daher jetzt erst recht. 

Erstes Diesel-Urteil gegen BMW

Erstes Diesel-Urteil gegen BMW Auch BMW hat Dieselkunden mit illegalen Abschalteinrichtungen betrogen. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil am 31. März festgestellt. Das Düsseldorfer Urteil ist das erste Urteil in Deutschland, das solche Manipulationen auch bei BMW bestätigt.

Diesel-Musterfeststellungsklage: Die Frist läuft ab

Diesel-Musterfeststellungsklage: Die Frist läuft ab Nach langen Verhandlungen haben VW und die Verbraucherzentrale Anfang März endlich einen Vergleich in der Musterfeststellungsklage geschlossen. VW stimmte zu, 830 Millionen EUR für Entschädigungen zur Verfügung zu stellen. 260.000 Verbraucher bekamen in der Folge von VW ein Vergleichsangebot zwischen 1.350 und 6.250 EUR.

LG urteilte: Schadensersatz für bereits verkauften Diesel möglich

LG urteilte: Schadensersatz für bereits verkauften Diesel möglich Das Bekanntwerden des Abgasskandals liegt inzwischen einige Jahre zurück. 2015 wurden die Manipulationen bekannt, 2016 informierte VW einen Teil der betroffenen Kunden. Die betroffenen Fahrzeuge verloren drastisch an Wert, sodass viele Dieselbesitzer sich entschieden, sich lieber schnell von ihrem Fahrzeug zu trennen.